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Beeler & Marbacher
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    Fallübernahme
    Nach einer ersten Einschätzung des Falls und der Überprüfung möglicher Interessenskonflikte wird das Anwaltshonorar festgelegt und das Dossier eröffnet.
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    Analyse
    Es werden Beweise gesammelt bzw. gesichtet, die Rechtslage beurteilt und das weitere Vorgehen festgelegt. Durch unser Fachwissen verhelfen wir Ihnen zu fundierten Entscheidungen.
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    Problemlösung
    Die gewählte Strategie wird umgesetzt, und es finden gegebenenfalls Verhandlungen mit der Gegenseite statt. Falls erforderlich, erfolgt eine Vertretung vor Gericht oder einer anderen Behörde.
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    Fallabschluss
    Nachdem Ihre Interessen bestmöglich umgesetzt werden konnten, wird das Mandat abgeschlossen, das Dossier archiviert und eine transparente Schlussrechnung erstellt.
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    Aus Diskretionsgründen und zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses publizieren wir keine Klientennamen.
    Die Zusammenarbeit mit Anwalt Simeon Beeler war ausgezeichnet! In einem komplexen Arbeitsrechtsfall hat er sich als äusserst durchdacht, kompetent und fokussiert erwiesen. Seine ruhige und gelassene Art hat mir als Klienten stets Sicherheit vermittelt. Besonders beeindruckend war seine ehrliche Kommunikation und sein professioneller Umgang, selbst als der Gegenanwalt während der Verhandlung die Contenance verlor. Ich kann Herrn Beeler uneingeschränkt empfehlen und bin äusserst zufrieden mit seiner Arbeit! Vielen Dank!
    Ich habe die Dienste dieser Kanzlei zum ersten Mal in Anspruch genommen und durfte dabei sehr positive Erfahrungen machen. Rechtsanwalt Simeon Beeler hat mich sehr gut beraten und ein schwieriges Mandat dank seiner Kompetenzen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich diese Anwaltskanzlei ohne Vorbehalt empfehlen.
    Eine Kanzlei, die ich vorbehaltlos empfehlen kann! Hier sind sehr engagierte Experten tätig, die ihre Mandanten verstehen und hochmotiviert helfen. Hier wird Herr Marbacher sogar einmal zu Unzeiten aktiv, wenn es sein muss.
    Über uns
    Wir sind Ihr kompetenter Partner im Herzen von Luzern. Unsere langjährige Erfahrung und Fachanwaltsexpertise ermöglichen eine effiziente, systematische Einschätzung und lösungsorientierte Fallerledigung. Im Falle von unüberwindbarer Differenzen vertreten wir Sie gerne vor Gericht und anderen Behörden. 
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    Notar Vorsorgeauftrag

    Notar Vorsorgeauftrag - Kanzlei Beeler & Marbacher

    Was beinhaltet ein Vorsorgeauftrag?

    Die auftraggebende Person ist in der inhaltlichen Ausgestaltung des Vorsorgeauftrages grundsätzlich frei, solange sie die Formvorschriften einhält. Der Vorsorgeauftrag sollte insbesondere folgende Punkte enthalten:

    1. Personensorge: Die Personensorge umfasst das körperliche, geistige und seelische Wohl einer Person. Es werden insbesondere Regelungen zur persönlichen, medizinischen und sozialen Betreuung getroffen.
    2. Vermögenssorge: Die Vermögenssorge umfasst die Verwaltung von Einkommen und Vermögen sowie die allgemeine Sicherung der finanziellen Interessen der vertretenen Person. Der genaue Umfang kann im Vorsorgeauftrag präzisiert und bezüglich bestimmter Vermögenswerte erweitert oder eingeschränkt werden.
    3. Vertretung im Rechtsverkehr: Die Vertretung im Rechtsverkehr beinhaltet die Befugnis, im Namen der vertretenen Person Verträge abzuschliessen und/oder zu kündigen. Dies schliesst auch allgemeine Rechtshandlungen im Rahmen der Vermögenssorge und der Personensorge ein.
    4. Ersatzverfügungen: Mittels Ersatzverfügung kann zusätzlich zum Vorsorgebeauftragten ein Ersatzbeauftragter ernannt werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Vorsorgeauftrag nicht dahinfällt, wenn der Beauftragte die Vorsorge nicht übernehmen kann.

    Es ist zu empfehlen, vor Errichtung eines Vorsorgeauftrages umfassende rechtliche Beratung von einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht einzuholen. Dieser kann Ihnen die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und die ideale Lösung für Sie finden. Durch langjährige Erfahrung als Notare und Fachanwälte im Erbrecht sind die Mitarbeitenden von Beeler & Marbacher der ideale Partner, um gemeinsam mit Ihnen massgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

    Wie erstellt man einen Vorsorgeauftrag?

    Ein Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder öffentlich zu beurkunden.

    • Der eigenhändig errichtete Vorsorgeauftrag ist von der auftraggebenden Person von Anfang bis Ende von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen.
    • Der öffentlich beurkundete Vorsorgeauftrag muss bei einem Notar im richtigen Verfahren beurkundet werden.

    Die auftraggebende Person kann ihren Vorsorgeauftrag jederzeit in derjenigen Form widerrufen, die für die Errichtung vorgeschrieben. Auch kann sie ihn formlos vernichten.

    Es ist ratsam, sich vor der Erstellung eines Vorsorgeauftrages rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat bietet durch ihre Notare und Fachanwälte Erbrecht ideale Voraussetzungen, um Sie kompetent zu beraten. Gleichzeitig können unsere Notare die Vorsorgeaufträge öffentlich beurkunden und das Zivilstandsamt über den Hinterlegungsort informieren.

    Kann mittels Vorsorgeauftrag die KESB umgangen werden?

    Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat das Ziel, Personen zu schützen, die nicht mehr in der Lage sind, die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Es obliegt der KESB, in solchen Fällen die angemessenen Massnahmen zu ergreifen. Wenn eine Person eine Vertretung benötigt und Familienangehörige oder Ehegatten nicht in Frage kommen, muss unter Umständen ein Beistand ernannt werden. In solchen Situationen steht die KESB vor der Herausforderung, zu entscheiden, welche Person in diesem Fall geeignet ist.

    Durch einen Vorsorgeauftrag kann dem entgegengewirkt werden. Der Auftraggeber kann in diesem eigenständig festlegen, wer im Falle seiner Urteilsunfähigkeit die Vorsorge für ihn übernimmt. Dadurch entlastet er die KESB.

    Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat ist sich bewusst, dass viele Menschen auch über ihre Urteilsfähigkeit hinaus ein selbstbestimmtes Leben führen möchten. Wir können Sie umfassend darüber informieren und Ihnen aufzeigen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um autonom entscheiden zu können.

    Was ist eine Patientenverfügung?

    Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Massnahmen sie wünscht oder ablehnt, wenn sie in Zukunft nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Dies kann beispielsweise bei schwerer Krankheit oder Unfall der Fall sein. Mittels Patientenverfügung behält die Person die Selbstbestimmung über zukünftige medizinische Massnahmen.

    Ohne eine Patientenverfügung oder einen Vorsorgeauftrag kommt die gesetzliche Vertretungsreihenfolge zur Anwendung.

    Da diese Reihenfolge jedoch oft nicht im Interesse der vertretenen Person ist, kann dies häufig zu Streitereien unter der Verwandten führen. Eine Patientenverfügung schafft Klarheit.

    Es ist wichtig, dass die Patientenverfügung sorgfältig und klar formuliert ist. Es wird empfohlen, diese mit einem Anwalt oder Notar zu besprechen, um sicherzustellen, dass die Wünsche und Präferenzen angemessen und rechtlich bindend dokumentiert sind. Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat unterstützt Sie gerne in der Ausformulierung und berät sie rechtlich umfassend.

    Notariat Beeler & Marbacher - Ihr Ansprechpartner für Vorsorgeaufträge

    Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat ist die ideale Wahl für Fragestellungen rund um Vorsorgeaufträge. Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute? Wir sind für Sie da, als Notare des Kantons Luzern und Anwälte mit Fachanwaltsexpertise. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für individuelle Lösungen können Sie sich auf erstklassige Beratung und professionelle Beurkundungen verlassen.

    Kanzleigebäude von außen

    Mit uns verfügen Sie über einen scharfsinnigen Partner,

    • der Ihnen zuhört und Ihre Ziele und Vorstellungen rasch erfasst,
    • der Ihnen die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten aufzeigt,
    • mit dem Sie Ihre persönliche und intelligente Vorsorgeaufträge umsetzen,
    • der für Sie die behördlichen Vorgaben erfüllt, und
    • mit dem Sie eine umfassende Rechts- und Notariatsdienstleistung aus einer Hand bekommen.

    Konferenzraum

    Haben auch Sie Fragen rund um Vorsorgeaufträge? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns:

    Wir rechnen gemäss Beurkundungsgebührenverordnung ab. Eine Zusammenstellung der Preise ist unter folgendem Link aufrufbar.

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    Wir sind
    Beeler & Marbarcher
    Ihr kompetenter Partner für juristische und notarielle Dienstleistungen sowie für die Ausbildung im Erb-, Arbeits- und Strafrecht.
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    Was ist ein Vorsorgeauftrag?

    Durch einen Vorsorgeauftrags kann eine handlungsfähige Person eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen bevollmächtigen, für den Fall Ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit bestimmte Angelegenheiten für Sie zu erledigen. Es beinhaltet insbesondere die
    • Personen- und/oder Vermögenssorge sowie
    • die Vertretung im Rechtsverkehr.
    Als Notare des Kantons Luzern und Fachanwälte Erbrecht können wir Sie umfassend über die Gestaltungsmöglichkeiten des Vorsorgeauftrags beraten. Zudem können wir sämtliche Beurkundungen aus einer Hand anbieten.
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