Die auftraggebende Person ist in der inhaltlichen Ausgestaltung des Vorsorgeauftrages grundsätzlich frei, solange sie die Formvorschriften einhält. Der Vorsorgeauftrag sollte insbesondere folgende Punkte enthalten:
Es ist zu empfehlen, vor Errichtung eines Vorsorgeauftrages umfassende rechtliche Beratung von einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht einzuholen. Dieser kann Ihnen die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und die ideale Lösung für Sie finden. Durch langjährige Erfahrung als Notare und Fachanwälte im Erbrecht sind die Mitarbeitenden von Beeler & Marbacher der ideale Partner, um gemeinsam mit Ihnen massgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Ein Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder öffentlich zu beurkunden.
Die auftraggebende Person kann ihren Vorsorgeauftrag jederzeit in derjenigen Form widerrufen, die für die Errichtung vorgeschrieben. Auch kann sie ihn formlos vernichten.
Es ist ratsam, sich vor der Erstellung eines Vorsorgeauftrages rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat bietet durch ihre Notare und Fachanwälte Erbrecht ideale Voraussetzungen, um Sie kompetent zu beraten. Gleichzeitig können unsere Notare die Vorsorgeaufträge öffentlich beurkunden und das Zivilstandsamt über den Hinterlegungsort informieren.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat das Ziel, Personen zu schützen, die nicht mehr in der Lage sind, die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Es obliegt der KESB, in solchen Fällen die angemessenen Massnahmen zu ergreifen. Wenn eine Person eine Vertretung benötigt und Familienangehörige oder Ehegatten nicht in Frage kommen, muss unter Umständen ein Beistand ernannt werden. In solchen Situationen steht die KESB vor der Herausforderung, zu entscheiden, welche Person in diesem Fall geeignet ist.
Durch einen Vorsorgeauftrag kann dem entgegengewirkt werden. Der Auftraggeber kann in diesem eigenständig festlegen, wer im Falle seiner Urteilsunfähigkeit die Vorsorge für ihn übernimmt. Dadurch entlastet er die KESB.
Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat ist sich bewusst, dass viele Menschen auch über ihre Urteilsfähigkeit hinaus ein selbstbestimmtes Leben führen möchten. Wir können Sie umfassend darüber informieren und Ihnen aufzeigen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um autonom entscheiden zu können.
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Massnahmen sie wünscht oder ablehnt, wenn sie in Zukunft nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Dies kann beispielsweise bei schwerer Krankheit oder Unfall der Fall sein. Mittels Patientenverfügung behält die Person die Selbstbestimmung über zukünftige medizinische Massnahmen.
Ohne eine Patientenverfügung oder einen Vorsorgeauftrag kommt die gesetzliche Vertretungsreihenfolge zur Anwendung.
Da diese Reihenfolge jedoch oft nicht im Interesse der vertretenen Person ist, kann dies häufig zu Streitereien unter der Verwandten führen. Eine Patientenverfügung schafft Klarheit.
Es ist wichtig, dass die Patientenverfügung sorgfältig und klar formuliert ist. Es wird empfohlen, diese mit einem Anwalt oder Notar zu besprechen, um sicherzustellen, dass die Wünsche und Präferenzen angemessen und rechtlich bindend dokumentiert sind. Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat unterstützt Sie gerne in der Ausformulierung und berät sie rechtlich umfassend.
Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat ist die ideale Wahl für Fragestellungen rund um Vorsorgeaufträge. Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute? Wir sind für Sie da, als Notare des Kantons Luzern und Anwälte mit Fachanwaltsexpertise. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für individuelle Lösungen können Sie sich auf erstklassige Beratung und professionelle Beurkundungen verlassen.
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Haben auch Sie Fragen rund um Vorsorgeaufträge? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns:
Wir rechnen gemäss Beurkundungsgebührenverordnung ab. Eine Zusammenstellung der Preise ist unter folgendem Link aufrufbar.