Das Strafverfahren in der Schweiz läuft in der Regel nach den folgenden Schritten ab:
Der Ablauf eines Strafverfahrens ist komplex und kann je nach Fall variieren. Sodann sind regelmässig kurze Fristen einzuhalten. Im Strafverfahren gelten Gerichtsferien nicht. Es ist daher zu empfehlen, rechtzeitig rechtlichen Rat von einem Anwalt oder einer Anwältin einzuholen. Mit umfassendem Know-how im Strafrecht ist die Anwaltskanzlei Beeler & Marbacher der ideale Partner in jedem Verfahrensschritt. Egal ob Sie Hilfe bei der Strafanzeige benötigen, gegen einen Strafbefehl Einsprache erheben möchten oder gerichtliche Vertretung benötigen – wir sind die richtige Wahl.
Eine Straftat kann der Strafverfolgungsbehörde (in der Regel Polizei oder Staatsanwaltschaft) mitgeteilt werden. Es muss dabei zwischen Strafanzeige und Strafantrag unterschieden werden.
Die Unterscheidung zwischen Strafanzeige und Strafantrag ist relevant, da bestimmte Delikte, sogenannte Antragsdelikte, nur dann verfolgt werden, wenn ein Strafantrag gestellt wird. Beispiele dafür sind Sachbeschädigung, Drohung, Hausfriedensbruch und Beschimpfung. Sodann kann nur bei Erhebung einer Strafklage am Strafverfahren teilgenommen werden.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Entscheidung, ob Sie eine Straftat anzeigen möchten? Wurden Sie Opfer einer Straftat und wissen nicht, wie Sie einen Strafantrag einreichen sollen? Möchten Sie gegebenenfalls auch private Ansprüche im Strafverfahren geltend machen? Die Anwaltskanzlei Beeler & Marbacher verfügt über umfassende Expertise und kann Sie ideal beraten, um gemeinsam mit Ihnen die optimale Vorgehensweise festzulegen.
Ein Strafbefehl ermöglicht eine effiziente Abwicklung des Strafverfahrens. Er kann ausgestellt werden, wenn die beschuldigte Person den Sachverhalt eingestanden hat oder dieser anderweitig ausreichend geklärt wurde. Ein Strafbefehl kann nur bei weniger schwerwiegenden Straftaten erhoben werden. Droht eine
muss die Staatsanwaltschaft Anklage beim Gericht erheben.
Gegen einen Strafbefehl kann bei der Staatsanwaltschaft innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. Anschliessend nimmt die Staatsanwaltschaft die weiteren Beweise ab, die zur Beurteilung der Einsprache erforderlich sind und entscheidet, ob sie
Wurde gegen Sie ein Strafbefehl erlassen, und sind Sie unsicher, ob Sie Einsprache erheben sollen? Die Kanzlei Beeler & Marbacher im Herzen von Luzern hat bereits zahlreiche Strafbefehle überprüft und erfolgreich angefochten. Wir sind erfahren darin, zu erkennen, wann es sinnvoll ist, gegen Strafbefehle vorzugehen und wann Erfolgsaussichten bestehen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne.
Die Freiheitsstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, welche nach der Verurteilung ausgesprochen wird. Die Mindestdauer beträgt drei Tage, die Höchstdauer beträgt 20 Jahre. Wo es das Gesetz ausdrücklich bestimmt, dauert die Freiheitsstrafe lebenslänglich.
Die Untersuchungshaft ist eine vorübergehende Freiheitsentziehung, die während des laufenden Untersuchungsverfahrens angeordnet werden kann, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass die betroffene Person eine Straftat begangen hat. Untersuchungshaft wird verhängt, um zu verhindern, dass der Beschuldigte
Die Dauer der Untersuchungshaft ist begrenzt und erfordert eine regelmässige Überprüfung durch das zuständige Gericht.
Die Anwälte der Anwaltskanzlei Beeler & Marbacher in Luzern sind sich bewusst, wie einschneidend freiheitsentziehende Massnahmen sind. Mit viel Engagement und fachlicher Kompetenz setzen sie sich dafür ein, Sie vor solchen Massnahmen zu bewahren.
Neben den Bestimmungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) existieren weitere strafrechtliche Regelungen, die als Nebenstrafrecht bezeichnet werden. Während das StGB die grundlegendsten strafrechtlichen Prinzipien und Straftatbestände abdeckt, umfasst das Nebenstrafrecht spezifische Delikte, welche jeweils je nach Thema in anderen Gesetzen geregelt werden. Zu den wichtigsten Gesetzen gehören:
Durch langjährige Erfahrung im Strafrecht hat die Anwaltskanzlei Beeler & Marbacher auch in den meisten nebenstrafrechtlichen Rechtsgebieten grosse Expertise. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem umfassenden Know-how auch in diesen Bereichen zur Verfügung.
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Haben auch Sie Fragen rund ums Strafrecht? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns: