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Beeler & Marbacher
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    Fallübernahme
    Nach einer ersten Einschätzung des Falls und der Überprüfung möglicher Interessenskonflikte wird das Anwaltshonorar festgelegt und das Dossier eröffnet.
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    Analyse
    Es werden Beweise gesammelt bzw. gesichtet, die Rechtslage beurteilt und das weitere Vorgehen festgelegt. Durch unser Fachwissen verhelfen wir Ihnen zu fundierten Entscheidungen.
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    Problemlösung
    Die gewählte Strategie wird umgesetzt, und es finden gegebenenfalls Verhandlungen mit der Gegenseite statt. Falls erforderlich, erfolgt eine Vertretung vor Gericht oder einer anderen Behörde.
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    Aus Diskretionsgründen und zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses publizieren wir keine Klientennamen.
    Die Zusammenarbeit mit Anwalt Simeon Beeler war ausgezeichnet! In einem komplexen Arbeitsrechtsfall hat er sich als äusserst durchdacht, kompetent und fokussiert erwiesen. Seine ruhige und gelassene Art hat mir als Klienten stets Sicherheit vermittelt. Besonders beeindruckend war seine ehrliche Kommunikation und sein professioneller Umgang, selbst als der Gegenanwalt während der Verhandlung die Contenance verlor. Ich kann Herrn Beeler uneingeschränkt empfehlen und bin äusserst zufrieden mit seiner Arbeit! Vielen Dank!
    Ich habe die Dienste dieser Kanzlei zum ersten Mal in Anspruch genommen und durfte dabei sehr positive Erfahrungen machen. Rechtsanwalt Simeon Beeler hat mich sehr gut beraten und ein schwieriges Mandat dank seiner Kompetenzen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich diese Anwaltskanzlei ohne Vorbehalt empfehlen.
    Eine Kanzlei, die ich vorbehaltlos empfehlen kann! Hier sind sehr engagierte Experten tätig, die ihre Mandanten verstehen und hochmotiviert helfen. Hier wird Herr Marbacher sogar einmal zu Unzeiten aktiv, wenn es sein muss.
    Über uns
    Wir sind Ihr kompetenter Partner im Herzen von Luzern. Unsere langjährige Erfahrung und Fachanwaltsexpertise ermöglichen eine effiziente, systematische Einschätzung und lösungsorientierte Fallerledigung. Im Falle von unüberwindbarer Differenzen vertreten wir Sie gerne vor Gericht und anderen Behörden. 
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    Anwalt Strafrecht Luzern | Anwalt | Kanzlei

    Anwalt Strafrecht Luzern - Kanzlei Beeler & Marbacher

    Wie ist der Ablauf eines Strafverfahrens in der Schweiz?

    Das Strafverfahren in der Schweiz läuft in der Regel nach den folgenden Schritten ab:

    1. Strafanzeige/Strafantrag: Das Strafverfahren wird in der Regel mittels Strafanzeige oder Strafantrag bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eröffnet. Darüber hinaus können diese Behörden das Verfahren auch aufgrund eigener Feststellungen hin eröffnen.
    2. Polizeiliches Ermittlungsverfahren: Die Polizei stellt im Ermittlungsverfahren den für eine Straftat relevanten Sachverhalt fest. Sie sichert Beweise, identifiziert Geschädigte und Verdächtige, und nimmt gegebenenfalls tatverdächtige Personen fest oder fahndet nach ihnen.
    3. Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft eröffnet bei hinreichendem Tatverdacht eine Untersuchung, basierend auf polizeilichen Erkenntnissen, Strafanzeigen oder eigenen Feststellungen. Sie klärt den Sachverhalt und entscheidet ob sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl ausspricht oder Anklage beim Gericht erhebt.
    4. Anklage: Die Staatsanwaltschaft erhebt beim zuständigen Gericht Anklage, wenn sie aufgrund der Untersuchung die Verdachtsgründe als hinreichend erachtet und keinen Strafbefehl erlassen kann. Mit dem Eingang der Anklageschrift wird das Verfahren beim Gericht rechtshängig.
    5. Erstinstanzliches Hauptverfahren: Mit Erhebung der Anlageschrift übernimmt das Gericht die Verfahrensleitung. Es trifft Vorbereitungen für die Hauptverhandlung, bestimmt die zu erhebenden Beweise und setzt Fristen für Beweisanträge.
    6. Urteil: Nach Abschluss der Hauptverhandlung zieht sich das Gericht zur Urteilsberatung zurück und fällt ein Urteil.
    7. Rechtsmittelverfahren: Das Urteil des Gerichts kann durch Beschwerde oder Berufung angefochten werden, woraufhin eine höhere Instanz das Urteil überprüft.
    8. Strafvollstreckung: Wenn die Rechtsmittelfrist ungenutzt verstrichen ist, ist das Urteil vollstreckbar. Bei unbedingten Freiheitsstrafen erfolgt die Inhaftierung der verurteilten Person.

    Der Ablauf eines Strafverfahrens ist komplex und kann je nach Fall variieren. Sodann sind regelmässig kurze Fristen einzuhalten. Im Strafverfahren gelten Gerichtsferien nicht. Es ist daher zu empfehlen, rechtzeitig rechtlichen Rat von einem Anwalt oder einer Anwältin einzuholen. Mit umfassendem Know-how im Strafrecht ist die Anwaltskanzlei Beeler & Marbacher der ideale Partner in jedem Verfahrensschritt. Egal ob Sie Hilfe bei der Strafanzeige benötigen, gegen einen Strafbefehl Einsprache erheben möchten oder gerichtliche Vertretung benötigen – wir sind die richtige Wahl.

    Wie melde ich eine Straftat?

    Eine Straftat kann der Strafverfolgungsbehörde (in der Regel Polizei oder Staatsanwaltschaft) mitgeteilt werden. Es muss dabei zwischen Strafanzeige und Strafantrag unterschieden werden.

    • Eine Strafanzeige ist die Meldung einer mutmasslichen Straftat. Aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes ist die Behörde verpflichtet, dieser Meldung nachzugehen. Eine Strafanzeige kann von jeder Person erhoben werden.
    • Ein Strafantrag hingegen kann nur von denjenigen Personen gestellt werden, die durch die Tat verletzt bzw. geschädigt wurden. Anders als bei der Strafanzeige muss ausdrücklich die Einleitung eines Strafverfahrens beantragt werden.

    Die Unterscheidung zwischen Strafanzeige und Strafantrag ist relevant, da bestimmte Delikte, sogenannte Antragsdelikte, nur dann verfolgt werden, wenn ein Strafantrag gestellt wird. Beispiele dafür sind Sachbeschädigung, Drohung, Hausfriedensbruch und Beschimpfung. Sodann kann nur bei Erhebung einer Strafklage am Strafverfahren teilgenommen werden.

    Brauchen Sie Unterstützung bei der Entscheidung, ob Sie eine Straftat anzeigen möchten? Wurden Sie Opfer einer Straftat und wissen nicht, wie Sie einen Strafantrag einreichen sollen? Möchten Sie gegebenenfalls auch private Ansprüche im Strafverfahren geltend machen? Die Anwaltskanzlei Beeler & Marbacher verfügt über umfassende Expertise und kann Sie ideal beraten, um gemeinsam mit Ihnen die optimale Vorgehensweise festzulegen.

    Wie wehre ich mich gegen einen Strafbefehl?

    Ein Strafbefehl ermöglicht eine effiziente Abwicklung des Strafverfahrens. Er kann ausgestellt werden, wenn die beschuldigte Person den Sachverhalt eingestanden hat oder dieser anderweitig ausreichend geklärt wurde. Ein Strafbefehl kann nur bei weniger schwerwiegenden Straftaten erhoben werden. Droht eine

    • Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen oder
    • Freiheitsstrafe von über 6 Monaten,

    muss die Staatsanwaltschaft Anklage beim Gericht erheben.

    Gegen einen Strafbefehl kann bei der Staatsanwaltschaft innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. Anschliessend nimmt die Staatsanwaltschaft die weiteren Beweise ab, die zur Beurteilung der Einsprache erforderlich sind und entscheidet, ob sie

    • am Strafbefehl festhält,
    • das Verfahren einstellt,
    • einen neuen Strafbefehl erlässt oder
    • Anklage beim erstinstanzlichen Gericht erhebt.

    Wurde gegen Sie ein Strafbefehl erlassen, und sind Sie unsicher, ob Sie Einsprache erheben sollen? Die Kanzlei Beeler & Marbacher im Herzen von Luzern hat bereits zahlreiche Strafbefehle überprüft und erfolgreich angefochten. Wir sind erfahren darin, zu erkennen, wann es sinnvoll ist, gegen Strafbefehle vorzugehen und wann Erfolgsaussichten bestehen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne.

    Freiheitsstrafe und Untersuchungshaft

    Die Freiheitsstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, welche nach der Verurteilung ausgesprochen wird. Die Mindestdauer beträgt drei Tage, die Höchstdauer beträgt 20 Jahre. Wo es das Gesetz ausdrücklich bestimmt, dauert die Freiheitsstrafe lebenslänglich.

    Die Untersuchungshaft ist eine vorübergehende Freiheitsentziehung, die während des laufenden Untersuchungsverfahrens angeordnet werden kann, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass die betroffene Person eine Straftat begangen hat. Untersuchungshaft wird verhängt, um zu verhindern, dass der Beschuldigte

    • flüchtet,
    • auf Beweismittel oder Zeugen einwirkt oder
    • die Sicherheit anderer erheblich gefährdet.

    Die Dauer der Untersuchungshaft ist begrenzt und erfordert eine regelmässige Überprüfung durch das zuständige Gericht.

    Die Anwälte der Anwaltskanzlei Beeler & Marbacher in Luzern sind sich bewusst, wie einschneidend freiheitsentziehende Massnahmen sind. Mit viel Engagement und fachlicher Kompetenz setzen sie sich dafür ein, Sie vor solchen Massnahmen zu bewahren.

    Drogendelikte, Strassenverkehrsdelikte und weitere Delikte des Nebenstrafrechts

    Neben den Bestimmungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) existieren weitere strafrechtliche Regelungen, die als Nebenstrafrecht bezeichnet werden. Während das StGB die grundlegendsten strafrechtlichen Prinzipien und Straftatbestände abdeckt, umfasst das Nebenstrafrecht spezifische Delikte, welche jeweils je nach Thema in anderen Gesetzen geregelt werden. Zu den wichtigsten Gesetzen gehören:

    • Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG)
    • Strassenverkehrsgesetz (SVG)
    • Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

    Durch langjährige Erfahrung im Strafrecht hat die Anwaltskanzlei Beeler & Marbacher auch in den meisten nebenstrafrechtlichen Rechtsgebieten grosse Expertise. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem umfassenden Know-how auch in diesen Bereichen zur Verfügung.

    Anwaltskanzlei für Strafrecht Beeler & Marbacher in Luzern

    Kanzleigebäude von außen

    Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute im Strafrecht? Wir sind für Sie da – als Anwälte mit langjähriger Berufserfahrung und grosser strafrechtlichen Expertise. Mit uns haben Sie einen scharfsinnigen Partner an Ihrer Seite,

    • der Ihnen zuhört und Ihre Ziele und Vorstellungen rasch erfasst,
    • der für Sie jederzeit das Bestmögliche versucht herauszuholen,
    • der Ihnen die verschiedenen Handlungsvarianten aufzeigt und
    • der Sie im Gerichtsverfahren führt und begleitet.

    Konferenzraum

    Haben auch Sie Fragen rund ums Strafrecht? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns:

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    Ihr kompetenter Partner für juristische und notarielle Dienstleistungen sowie für die Ausbildung im Erb-, Arbeits- und Strafrecht.
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    Was regelt das Strafrecht?

    Das Strafrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Sanktionierung von Verhaltensweisen befasst. Es definiert strafbare Handlungen, legt die Strafart und den Strafrahmen für diese fest und regelt den Ablauf strafrechtlicher Verfahren. Die entsprechenden strafbaren Verhaltensweisen sind im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) sowie Nebengesetzen wie dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) geregelt. Als Luzerner Anwaltskanzlei mit Experten im Strafrecht steht Ihnen die Anwaltskanzlei Beeler & Marbacher in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten zur Seite, sei es z.B.
    • bei der Erhebung der Einsprache gegen einen Strafbefehl,
    • als Geschädigter einer Straftat,
    • zur Unterstützung in strafrechtlichen Verfahren oder
    • wenn gegen Sie eine Strafanzeige vorliegt.
    Sie können auf unsere Fachkenntnisse zählen. Durch unsere grosse Expertise, kombiniert mit langjähriger Erfahrung, können wir Sie gesamthaft, kompetent und verständnisvoll beraten.
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