Weder der Bund noch der Kanton Luzern erheben von Nachkommen eine Erbschaftssteuer. Hingegen liegt es in der Kompetenz der Luzerner Gemeinden, von den Nachkommen eine Erbschaftssteuer zu erheben und diese für sich zu verwenden. In der Region Luzern erheben einzig noch die Stadt Luzern, Meggen, Schwarzenberg und Malters eine Nachkommenerbschaftssteuer. In der Stadt Luzern bildet die Grundlage dafür ein inzwischen einhundertjähriger Beschluss (vom 8. Februar 1920). Insgesamt haben bereits rund die Hälfte aller Luzerner Gemeinden die Nachkommenerbschaftssteuer abgeschafft.
Mit der Motion 289 hat die SVP-Fraktion im Mai 2019 (nicht zum ersten Mal) die Abschaffung der Nachkommenerbschaftssteuer in der Stadt Luzern verlangt und dies damit begründet, dass sie alt, ungerecht und wirtschaftsfeindlich sei. Gerade Nachkommen, die während Jahren die Eltern betreut und gepflegt hätten, würden mit einer zusätzlichen Abgabe auf dem bestraft, was die Eltern bereits während Jahren als Vermögen und Einkommen versteuert haben. Gerade bei Unternehmensnachlässen führe die Nachkommenerbschaftssteuer regelmässig dazu, dass die Erben mangels anderer Liquidität einen Bankkredit aufnehmen müssten, um die Steuer überhaupt bezahlen zu können. Sodann würden reichere Leute aus der Stadt Luzern wegziehen, weil sie in nächster Umgebung steuergünstigere Alternativen hätten.
Mit Beschluss vom 24. September 2020 hat der Stadtrat Luzern die Motion 289 nun abgelehnt und die Nachkommenerbschaftssteuer beibehalten. Begründet wurde dies u.a. wie folgt:
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Luzern, 16. Oktober 2020
Reto Marbacher