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Regelmässige Überprüfung der erbrechtlichen Regelung

Lebensverhältnisse ändern sich, zwischenmenschliche Beziehungen verändern sich, Gesetze ändern sich. Überdenken Sie regelmässig, ob Ihre erbrechtliche Regelung (Testament, Erbvertrag) Ihren letzten Willen noch wiedergibt.

Die Welt verändert sich, Ihr Leben ändert sich, das Leben Ihrer Mitmenschen ändert sich. Was heute ist, ist morgen vielleicht ganz anders oder gar nicht mehr. Auch der letzte Wille ist veränderlich. Daher sollten Sie diesen in einer gewissen Regelmässigkeit, so zirka alle fünf Jahre, überdenken.

Überprüfen der erbrechtlichen Regelung

Sofern Ihre Regelung einfach ist oder Sie einen besonderen Sachverstand im Erbrecht haben, können Sie Ihre letztwillige Verfügung problemlos selber überprüfen. Sobald Ihre letztwillige Verfügung auch komplexere Regelungen enthält, rate ich Ihnen, diese allenfalls unter Beihilfe einer Fachperson zu überprüfen. Dabei ist mit Vorzug ein Fachanwalt SAV Erbrecht beizuziehen, der im besten Fall auch gleich Notar ist.

Bei Handlungsbedarf

Wenn Sie Handlungsbedarf feststellen, gibt es insbesondere folgende (nicht abschliessende) Handlungsmöglichkeiten:

  • Ergänzung der bestehenden letztwilligen Verfügung
  • Änderung der bestehenden letztwilligen Verfügung
  • Aufhebung der bestehenden letztwilligen Verfügung
  • Einsetzung oder Abberufung eines Willensvollstreckers
  • Ehevertragliche Regelung
  • Lebzeitige Verfügung (z.B. Schenkung, Grundstückkauf etc.)
  • Lebzeitige Regelungen zur Ausgleichungspflicht

Auch hier rate ich insbesondere bei komplexeren Regelungen den Beizug einer Fachperson. Unter Umständen macht es jedoch auch bei (aus Ihrer Sicht) einfacheren Regelungen Sinn, die Fachperson beizuziehen. Diese kann Ihnen u.U. interessante erbrechtliche Konstrukte aufzeigen, die Sie noch gar nicht kennen, deren Vorteile Ihnen nicht bewusst sind oder die Ihren letzten Willen besser wiedergeben können. Auch hier empfehle ich Ihnen den Beizug eines Fachanwaltes SAV Erbrecht der am besten gleich auch Notar ist.

Über den Tellerrand hinausschauen

Versuchen Sie bei der Überprüfung sowie bei einer allfälligen (neuen) Regelung über den Tellerrand hinaus zu schauen, d.h. versuchen Sie mögliche Veränderungen abzuschätzen. Dabei sollten Sie auch statistisch weniger wahrscheinliche Szenarien miteinbeziehen. Durch die Regelung verschiedenster Szenarien wird Ihre letztwillige Verfügung weniger anfällig auf Veränderungen der «Umwelt». Auch hier kann Ihnen die Fachperson mit der Erfahrung und dem Sachverstand einen guten Dienst leisten.

Wünschen/brauchen Sie Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer erbrechtlichen Situation?

Wir unterstützen Sie gerne als Fachanwälte SAV Erbrecht und Notare mit dem nötigen Sachverstand und der erforderlichen Erfahrung.

Luzern, 3. März 2021

Simeon Beeler

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