Ein Ehevertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern, durch die von den gesetzlichen Regelungen zum Güterrecht abgewichen werden kann. Auf diese Weise erhalten die Ehegatten die Freiheit, die güterrechtlichen Verhältnisse massgeschneidert an ihre Bedürfnisse anzupassen. Der Handlungsspielraum ist dabei jedoch durch das Gesetz limitiert:
Damit ein Ehevertrag Gültigkeit erlangt, muss dieser öffentlich beurkundet werden. Ein Gang zum Notar ist deshalb unumgänglich.
Als Luzerner Anwaltskanzlei und Notariatsbüro mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Ausarbeitung von Eheverträgen, können wir Sie in allen Belangen unterstützen. Gerne zeigen wir Ihnen die verschiedenen Handlungsoptionen auf und finden mit Ihnen die ideale Lösung. Als Notare sorgen wir gleich auch für die Umsetzung mittels öffentlicher Beurkundung.
Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrages sind vielseitig. Zu den Wichtigsten gehören die Wahl des Güterstands, die Zuweisung des Gesamtguts oder des Vorschlags, die Zuordnung zu Eigengut, die Festlegung von Unterhaltszahlungen, die Regelungen über das Sorgerecht der Kinder, das Erstellen eines Inventars und die Wegbedingung eines Mehrwertausgleichs bei Investitionen.
Als erfahrene Notare haben wir schon hunderte von Eheverträgen beurkundet. Daher sind wir bestens mit den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten vertraut und wissen, durch welche Kombination wir die passende Lösung für Sie generieren. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine massgeschneiderte Lösung.
Durch den Ehevertrag ist es möglich, von den gesetzlichen Bestimmungen des Güterrechts abzuweichen und die Regelungen zum Güterrecht so anzupassen, dass sie besser Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Insbesondere bei der Wahl der Güterstandes besteht ein grosser Handlungsspielraum.. Neben dem gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung kann mittels Ehevertrag die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung begründet werden.
Beim ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wird zwischen vier Vermögensmassen unterschieden. Jeder Ehepartner verwaltet sein Vermögen selbständig. Im Falle von Scheidung oder Tod hat jeder Ehepartner Anspruch auf die Hälfte der Errungenschaft.
Die Gütergemeinschaft besteht aus drei Vermögensmassen. Über das Gesamtgut können die Ehegatten nur gemeinsam verfügen, weshalb dieser Güterstand umständlicher ist. Er eignet sich für all diejenigen, die ihr Vermögen möglichst eng miteinander verknüpfen möchten.
Die Gütertrennung besteht aus zwei Vermögensmassen. In diesem Güterstand verfügt jeder Ehepartner eigenständig über sein gesamtes Vermögen. Güterrechtlich werden sie so behandelt, als wären sie nicht verheiratet.
Von der strikten Vermögenstrennung bis hin zur faktischen Verschmelzung des Vermögens zwischen den Ehegatten ist durch einen Ehevertrag nahezu alles denkbar. Damit auch Sie von dieser Gestaltungsfreiheit profitieren, ist ein Gang zum Notar unumgänglich. Möchten auch Sie Ihren Güterstand individuell verändern? Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Gerne erstellen wir auch für Sie eine individuelle Lösung.
Ein Ehevertrag ist grundsätzlich für jedes Ehepaar sinnvoll, da er den spezifischen Gegebenheiten der Ehe besser Rechnung tragen kann. Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung gilt für die breite Masse und ist deshalb so konzipiert, dass er für viele Ehemodelle eine sinnvolle Lösung bieten kann. Die spezifischen Feinheiten der Ehe werden dabei jedoch nicht immer berücksichtigt. Insbesondere in folgenden Konstellationen kann ein Ehevertrag von grossem Vorteil sein:
Egal welche individuellen Wünsche Sie haben, wir haben passende Lösungen für Sie.
Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat ist die ideale Wahl für Eheverträge und güterrechtliche Fragestellungen. Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute für Eheverträge? Wir sind für Sie da, als Notare des Kantons Luzern und Anwälte mit grosser Expertise in diesem Bereich. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für individuelle Lösungen können Sie sich auf erstklassige Beratung und professionelle Beurkundungen verlassen.
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Möchten auch Sie Ihr Güterrecht selbstbestimmt regeln? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns
Wir rechnen gemäss Beurkundungsgebührenverordnung ab. Eine Zusammenstellung der Preise ist unter folgendem Link aufrufbar.