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Beeler & Marbacher
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    Fallübernahme
    Nach einer ersten Einschätzung des Falls und der Überprüfung möglicher Interessenskonflikte wird das Anwaltshonorar festgelegt und das Dossier eröffnet.
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    Analyse
    Es werden Beweise gesammelt bzw. gesichtet, die Rechtslage beurteilt und das weitere Vorgehen festgelegt. Durch unser Fachwissen verhelfen wir Ihnen zu fundierten Entscheidungen.
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    Nachdem Ihre Interessen bestmöglich umgesetzt werden konnten, wird das Mandat abgeschlossen, das Dossier archiviert und eine transparente Schlussrechnung erstellt.
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    Aus Diskretionsgründen und zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses publizieren wir keine Klientennamen.
    Die Zusammenarbeit mit Anwalt Simeon Beeler war ausgezeichnet! In einem komplexen Arbeitsrechtsfall hat er sich als äusserst durchdacht, kompetent und fokussiert erwiesen. Seine ruhige und gelassene Art hat mir als Klienten stets Sicherheit vermittelt. Besonders beeindruckend war seine ehrliche Kommunikation und sein professioneller Umgang, selbst als der Gegenanwalt während der Verhandlung die Contenance verlor. Ich kann Herrn Beeler uneingeschränkt empfehlen und bin äusserst zufrieden mit seiner Arbeit! Vielen Dank!
    Ich habe die Dienste dieser Kanzlei zum ersten Mal in Anspruch genommen und durfte dabei sehr positive Erfahrungen machen. Rechtsanwalt Simeon Beeler hat mich sehr gut beraten und ein schwieriges Mandat dank seiner Kompetenzen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich diese Anwaltskanzlei ohne Vorbehalt empfehlen.
    Eine Kanzlei, die ich vorbehaltlos empfehlen kann! Hier sind sehr engagierte Experten tätig, die ihre Mandanten verstehen und hochmotiviert helfen. Hier wird Herr Marbacher sogar einmal zu Unzeiten aktiv, wenn es sein muss.
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    Wir sind Ihr kompetenter Partner im Herzen von Luzern. Unsere langjährige Erfahrung und Fachanwaltsexpertise ermöglichen eine effiziente, systematische Einschätzung und lösungsorientierte Fallerledigung. Im Falle von unüberwindbarer Differenzen vertreten wir Sie gerne vor Gericht und anderen Behörden. 
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    Notar Ehevertrag | Ehegüterrecht

    Notar Ehevertrag (Ehegüterrecht) – Kanzlei Beeler & Marbacher

    Was ist ein Ehevertrag?

    Ein Ehevertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern, durch die von den gesetzlichen Regelungen zum Güterrecht abgewichen werden kann. Auf diese Weise erhalten die Ehegatten die Freiheit, die güterrechtlichen Verhältnisse massgeschneidert an ihre Bedürfnisse anzupassen. Der Handlungsspielraum ist dabei jedoch durch das Gesetz limitiert:

    • Beschränkte Wahl der Güterstände
    • Beschränkte Möglichkeit, Vermögen dem Eigengut zuzuordnen
    • Pflichtteilsrechte der Erben sind zu berücksichtigen

    Damit ein Ehevertrag Gültigkeit erlangt, muss dieser öffentlich beurkundet werden. Ein Gang zum Notar ist deshalb unumgänglich.

    Als Luzerner Anwaltskanzlei und Notariatsbüro mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Ausarbeitung von Eheverträgen, können wir Sie in allen Belangen unterstützen. Gerne zeigen wir Ihnen die verschiedenen Handlungsoptionen auf und finden mit Ihnen die ideale Lösung. Als Notare sorgen wir gleich auch für die Umsetzung mittels öffentlicher Beurkundung.

    Bestandteile eines Ehevertrags

    Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrages sind vielseitig. Zu den Wichtigsten gehören die Wahl des Güterstands, die Zuweisung des Gesamtguts oder des Vorschlags, die Zuordnung zu Eigengut, die Festlegung von Unterhaltszahlungen, die Regelungen über das Sorgerecht der Kinder, das Erstellen eines Inventars und die Wegbedingung eines Mehrwertausgleichs bei Investitionen.

    Als erfahrene Notare haben wir schon hunderte von Eheverträgen beurkundet. Daher sind wir bestens mit den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten vertraut und wissen, durch welche Kombination wir die passende Lösung für Sie generieren. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine massgeschneiderte Lösung.

    Wofür benötigt man einen Ehevertrag?

    Durch den Ehevertrag ist es möglich, von den gesetzlichen Bestimmungen des Güterrechts abzuweichen und die Regelungen zum Güterrecht so anzupassen, dass sie besser Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

    Insbesondere bei der Wahl der Güterstandes besteht ein grosser Handlungsspielraum.. Neben dem gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung kann mittels Ehevertrag die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung begründet werden.

    Beim ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wird zwischen vier Vermögensmassen unterschieden. Jeder Ehepartner verwaltet sein Vermögen selbständig. Im Falle von Scheidung oder Tod hat jeder Ehepartner Anspruch auf die Hälfte der Errungenschaft.

    Die Gütergemeinschaft besteht aus drei Vermögensmassen. Über das Gesamtgut können die Ehegatten nur gemeinsam verfügen, weshalb dieser Güterstand umständlicher ist. Er eignet sich für all diejenigen, die ihr Vermögen möglichst eng miteinander verknüpfen möchten.

    Die Gütertrennung besteht aus zwei Vermögensmassen. In diesem Güterstand verfügt jeder Ehepartner eigenständig über sein gesamtes Vermögen. Güterrechtlich werden sie so behandelt, als wären sie nicht verheiratet.

    Von der strikten Vermögenstrennung bis hin zur faktischen Verschmelzung des Vermögens zwischen den Ehegatten ist durch einen Ehevertrag nahezu alles denkbar. Damit auch Sie von dieser Gestaltungsfreiheit profitieren, ist ein Gang zum Notar unumgänglich. Möchten auch Sie Ihren Güterstand individuell verändern? Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Gerne erstellen wir auch für Sie eine individuelle Lösung.

    Welche Vorteile bietet ein Ehevertrag?

    Ein Ehevertrag ist grundsätzlich für jedes Ehepaar sinnvoll, da er den spezifischen Gegebenheiten der Ehe besser Rechnung tragen kann. Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung gilt für die breite Masse und ist deshalb so konzipiert, dass er für viele Ehemodelle eine sinnvolle Lösung bieten kann. Die spezifischen Feinheiten der Ehe werden dabei jedoch nicht immer berücksichtigt. Insbesondere in folgenden Konstellationen kann ein Ehevertrag von grossem Vorteil sein:

    • Sie möchten Ihren Ehepartner bestmöglich begünstigen;
    • Sie leben in einer Patchwork-Familie und möchten verhindern, dass Vermögen aus Ihrer Familie fliesst;
    • Sie möchten auch nach der Eheschliessung güterrechtlich unabhängig bleiben;
    • Sie streben nach der Eheschliessung eine enge güterrechtliche Verknüpfung an;
    • Der Grossteil Ihres Vermögens besteht aus einem einzigen Vermögensgegenstand, wie einer Immobilie oder einem Unternehmen, und Sie möchten verhindern, dass dieser im Falle des Versterbens eines Ehegatten aufgeteilt wird;
    • Sie möchten Ihre Unternehmensnachfolge regeln;
    • Sie möchten Klarheit über die Vermögensverhältnisse schaffen.

    Egal welche individuellen Wünsche Sie haben, wir haben passende Lösungen für Sie.

    Notariat Beeler & Marbacher - Ihr Ansprechpartner für Eheverträge & Güterrecht in Luzern

    Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat ist die ideale Wahl für Eheverträge und güterrechtliche Fragestellungen. Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute für Eheverträge? Wir sind für Sie da, als Notare des Kantons Luzern und Anwälte mit grosser Expertise in diesem Bereich. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für individuelle Lösungen können Sie sich auf erstklassige Beratung und professionelle Beurkundungen verlassen.

    Kanzleigebäude von außen

    Mit uns verfügen Sie über einen scharfsinnigen Partner,

    • der Ihnen zuhört und Ihre Ziele und Vorstellungen rasch erfasst,
    • mit dem Sie Ihre persönlichen Vorstellungen einbringen können,
    • der Ihnen den Weg zum massgeschneiderten Ehevertrag aufzeigt und
    • der für Sie die behördlichen Vorgaben erfüllt.

    Konferenzraum

    Möchten auch Sie Ihr Güterrecht selbstbestimmt regeln? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns

    Wir rechnen gemäss Beurkundungsgebührenverordnung ab. Eine Zusammenstellung der Preise ist unter folgendem Link aufrufbar.

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    Wir sind
    Beeler & Marbarcher
    Ihr kompetenter Partner für juristische und notarielle Dienstleistungen sowie für die Ausbildung im Erb-, Arbeits- und Strafrecht.
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    Was regelt der Ehevertrag?

    Durch einen Ehevertrag können Eheleute vom Gesetz abweichende Regeln zum Güterrecht treffen. Es können insbesondere der Güterstand geändert werden, die Vorschlagszuweisung angepasst werden oder auch Gegenstände einer anderen Gütermasse zugeordnet werden. Zudem können weitere Regelungen für den Fall der Scheidung und des Versterbens des Ehegattens getroffen werden. Als Luzerner Anwaltskanzlei und Notariatsbüro mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Ausarbeitung von Eheverträgen können wir Sie in allen Belangen unterstützen. Unabhängig davon ob Sie
    • eine Gütergemeinschaft oder Gütertrennung begründen möchten,
    • die Vorschlagszuweisung abändern möchten,
    • Gegenstände dem Eigengut zuweisen möchten,
    • spezifische Regelungen im Falle der Scheidung treffen wollen,
    • Unterhaltsregelungen treffen wollen oder
    • Ihren Ehegatten meistbegünstigen wollen.
    Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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