Wie geht Erben in der Patchworkfamilie?
In einer Patchworkfamilie hat mindestens ein Partner bereits eines oder mehrere Kinder aus einer früheren Beziehung. Das Schweizer Erbrecht ist in seiner Grundkonzeption auf traditionelle Familien ausgerichtet. Es bietet aber viele Möglichkeiten, seinem Willen zum Durchbruch zu verhelfen.
Es ist nicht möglich, hier alle Konstellationen der Patchworkfamilien aufzuzeigen. Auch gibt es nicht die pfannenfertige Lösung, welche für jede Patchworkfamilie passt. Eine Beratung, in der die individuelle Konstellation und der Wille im Todesfall ermittelt werden, ist unabdingbar. Nur so kann die massgeschneiderte Lösung für Sie erstellt werden.
Eines ist jedoch klar, in den meisten Fällen bedarf es einer Abweichung vom gesetzlichen Erbrecht, um seinem wahren Willen zum Durchbruch zu verhelfen. Sei es, dass Sie Ihren Partner meistbegünstigen oder gemeinsame und nichtgemeinsame Kinder gleichbehandeln wollen. Dies und andere Vorkehren können z.B. über Eheverträge, Erbverträge, Testamente, aber auch über lebzeitige Vorkehren geschehen. Wir beraten Sie gerne!
Vergessen Sie nicht, sich in diesem Rahmen auch Gedanken über die Begünstigtenordnung der 2. Säule oder allfälliger Lebensversicherungen zu machen. Dies gilt insbesondere bei unverheirateten Eltern in der Patchworkfamilie bzw. bei Konkubinatspartnern, aber auch allenfalls in Bezug auf Stiefkinder. Meist bedarf es einer expliziten Erklärung der Pensionskasse bzw. Versicherungsgesellschaft gegenüber, um die bestehende Ordnung anzupassen. Beachten Sie, dass dies je nach dem z.B. einer beglaubigten Unterschrift bedarf, auf einem Formular der Versicherung zu erfolgen hat oder gar beides notwendig ist.
Schliesslich ist an den Vorsorgeauftrag zu denken. Auch diesbezüglich beraten wir Sie gerne.
Luzern, 24. August 2020
Simeon Beeler