Stadt Luzern bleibt bei der Nachkommenerbschaftsteuer!

Weder der Bund noch der Kanton Luzern erheben von Nachkommen eine Erbschaftssteuer. Hingegen liegt es in der Kompetenz der Luzerner Gemeinden, von den Nachkommen eine Erbschaftssteuer zu erheben und diese für sich zu verwenden. In der Region Luzern erheben einzig noch die Stadt Luzern, Meggen, Schwarzenberg und Malters eine Nachkommenerbschaftssteuer. In der Stadt Luzern bildet die Grundlage dafür ein inzwischen einhundertjähriger Beschluss (vom 8. Februar 1920). Insgesamt haben bereits rund die Hälfte aller Luzerner Gemeinden die Nachkommenerbschaftssteuer abgeschafft.

Mit der Motion 289 hat die SVP-Fraktion im Mai 2019 (nicht zum ersten Mal) die Abschaffung der Nachkommenerbschaftssteuer in der Stadt Luzern verlangt und dies damit begründet, dass sie alt, ungerecht und wirtschaftsfeindlich sei. Gerade Nachkommen, die während Jahren die Eltern betreut und gepflegt hätten, würden mit einer zusätzlichen Abgabe auf dem bestraft, was die Eltern bereits während Jahren als Vermögen und Einkommen versteuert haben. Gerade bei Unternehmensnachlässen führe die Nachkommenerbschaftssteuer regelmässig dazu, dass die Erben mangels anderer Liquidität einen Bankkredit aufnehmen müssten, um die Steuer überhaupt bezahlen zu können. Sodann würden reichere Leute aus der Stadt Luzern wegziehen, weil sie in nächster Umgebung steuergünstigere Alternativen hätten.

Mit Beschluss vom 24. September 2020 hat der Stadtrat Luzern die Motion 289 nun abgelehnt und die Nachkommenerbschaftssteuer beibehalten. Begründet wurde dies u.a. wie folgt:

  • Die Mehrheit der OECD-Industrieländer kenne eine Form der Erbschaftssteuer.
  • Ein Erbe erfahre mit einer Erbschaft stets ohne Gegenleistung einen Reinvermögenszuwachs und damit eine Steigerung der finanziellen Leistungsfähigkeit.
  • Die Erbschaftssteuer beinhalte u.a. eine Umverteilungsfunktion (Zuführung von Finanzmittel für soziale Zwecke zu Lasten Begüterter).
  • Dass gewisse Gemeinden (42 von insgesamt 82) auf die Nachkommenerbschaftssteuer verzichten, sei kein überzeugendes Argument.
  • Die Nachkommenerbschaftssteuer werde zu mehr als zwei Dritteln von Personen geleistet, welche nicht in der Stadt Luzern wohnhaft seien.
  • Die Freigrenze von CHF 100'000.- pro Nachkommen befreie kleine oder mittlere Vermögen von der Steuerbelastung.
  • Auf den durchschnittlichen Ertrag aus der Nachkommenerbschaftssteuer von rund CHF 3.69 Mio. pro Jahr könne die Stadt Luzern aus diversen, auch sehr aktuellen Gründen, nicht verzichten.
  • Es seien praktisch keine Fälle bekannt, in welchen die Nachkommenerbschaftssteuer eine Unternehmensnachfolge durch Nachkommen verhindert habe. Im Übrigen ermögliche eine frühzeitige Planung, die Nachkommenerbschaftssteuer zu verhindern oder zu reduzieren.

Wollen Sie Ihren Nachlass regeln, die Unternehmensnachfolge angehen und/oder die Nachkommenerbschaftssteuer optimieren? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Luzern, 16. Oktober 2020

Reto Marbacher

 

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