Der Kauf einer Immobilie stellt für viele Menschen einen grossen Traum dar. Weil durch den Kauf des Eigenheims auch eine hohe finanzielle Verantwortung einhergeht, ist es wichtig, sich vor Kaufabschluss umfassend rechtlich beraten zu lassen. Die wichtigsten rechtlichen Aspekte werden nachfolgend aufgelistet.
Es ist ratsam, sich durch einen Notar oder Anwalt beraten zu lassen, damit alle rechtlichen Aspekte genügend berücksichtigt werden. Als Notare und Anwälte des Kantons Luzern mit langjähriger Erfahrung, helfen wir Ihnen gerne weiter. Zudem können wir Ihnen die Beurkundung aus einer Hand anbieten.
Eine Dienstbarkeit verschafft dem Berechtigten ein beschränkt dingliches Recht an einer Sache. Die Dienstbarkeit kann zum Vorteil eines anderen Grundstückes (Grunddienstbarkeit) oder einer bestimmten Person (Personaldienstbarkeit) errichtet werden. Die Errichtung erfordert die notarielle Beurkundung sowie einen Plan für das Grundbuch.
Durch die Dienstbarkeit verpflichtet sich der Eigentümer entweder, Eingriffe in sein Eigentum gefallen zu lassen (= positive Dienstbarkeit), oder seine Eigentumsrechte nur in gewisse Richtungen auszuüben (= negative Dienstbarkeit). Beispiele für Dienstbarkeiten sind
Als Anwälte Notare des Kantons Luzern können wir Sie in der Ausgestaltung von Dienstbarkeiten bestens beraten. Wir wissen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und finden gemeinsam mit Ihnen die ideale Lösung.
Durch die Begründung von Stockwerkeigentum erhält der Eigentümer ein Sonderrecht an einem Anteil des Grundstücks. Der Stockwerkeigentümer ist in der Verwaltung, Benutzung und baulichen Ausgestaltung seiner eigenen Räume frei, darf jedoch keinem anderen Stockwerkeigentümer die Ausübung des gleichen Rechtes erschweren und die gemeinschaftlichen Teile nicht beeinträchtigen.
Stockwerkeigentum kann gegründet werden
Das Rechtsgeschäft bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.
Haben auch Sie Fragen rund um das Stockwerkeigentum? Wissen Sie nicht, ob in Ihrem Fall die Begründung von Miteigentum sinnvoller wäre? Möchten Sie Stockwerkeigentum begründen und benötigen Sie einen Notar? Die Notare von Beeler & Marbacher stehen Ihnen gerne zu Verfügung und beraten Sie dank ihrer langjährigen Erfahrung stets kompetent und lösungsorientiert.
Das Grundpfandrecht ist ein Pfandrecht, bei welchem ein Grundstück als Sicherheit für die offenen Forderungen dient. Es ermöglicht dem Gläubiger (normalerweise einer Bank) im Falle des Zahlungsausfalls des Schuldners (Kreditnehmers) auf das Grundstück zuzugreifen und es zwecks Begleichung der ausstehenden Schulden zu verwerten.
Es wird in der Schweiz zwischen
unterschieden. Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, dass Schuldbriefe handelbar sind, die Funktion der Grundpfandverschreibung sich hingegen auf die Absicherung der Forderung beschränkt.
Die Notare von Beeler & Marbacher beraten Sie gerne über die Vor- und Nachteile der einzelnen Grundpfandrechte und zeigen Ihnen die verschiedenen Handlungsvarianten auf.
Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat ist die ideale Wahl für immobilienrechtliche Fragestellungen. Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute für Immobiliengeschäfte? Wir sind für Sie da, als Notare des Kantons Luzern und Anwälte mit grosser Expertise in diesem Bereich. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für individuelle Lösungen können Sie sich auf erstklassige Beratung und professionelle Beurkundungen verlassen.
Mit uns verfügen Sie über einen scharfsinnigen Partner,
Haben auch Sie Fragen rund um Immobiliengeschäfte? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns:
Wir rechnen gemäss Beurkundungsgebührenverordnung ab. Eine Zusammenstellung der Preise ist unter folgendem Link aufrufbar.