Mo. - Fr.: 08:00-12:00 & 13:30-17:00 Uhr
Mo. - Fr.: 08:00-12:00 & 13:30-17:00 Uhr
Logo
Beeler & Marbacher
Anwaltskanzlei und Notariat
für Erb-, Arbeits- und Strafrecht
Anfrage senden
Wertschätzend
und vertraulich
Hohe
Qualität
Kundenorientierte
Mandatsführung
Jetzt Termin buchen!
Haben auch Sie rechtliche Fragen? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme.
1
Kontakt aufnehmen
  • Telefon: +41 41 280 64 64
  • E-Mail: mail@beelermarbacher.ch
  • Kontaktformular auf der rechten Seite
  • 2
    Fallübernahme
    Nach einer ersten Einschätzung des Falls und der Überprüfung möglicher Interessenskonflikte wird das Anwaltshonorar festgelegt und das Dossier eröffnet.
    3
    Analyse
    Es werden Beweise gesammelt bzw. gesichtet, die Rechtslage beurteilt und das weitere Vorgehen festgelegt. Durch unser Fachwissen verhelfen wir Ihnen zu fundierten Entscheidungen.
    4
    Problemlösung
    Die gewählte Strategie wird umgesetzt, und es finden gegebenenfalls Verhandlungen mit der Gegenseite statt. Falls erforderlich, erfolgt eine Vertretung vor Gericht oder einer anderen Behörde.
    5
    Fallabschluss
    Nachdem Ihre Interessen bestmöglich umgesetzt werden konnten, wird das Mandat abgeschlossen, das Dossier archiviert und eine transparente Schlussrechnung erstellt.
    Schildern Sie uns Ihr Anliegen.
    Wir helfen Ihnen gerne weiter!
    Mit dem Klick auf "Absenden" akzeptieren Sie die
     Datenschutzbestimmungen.
    Finden Sie uns mit
    nur einem Klick
    Google Maps öffnen
    Durch das Anzeigen der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
    Unsere zufriedenen Kunden sagen
    Aus Diskretionsgründen und zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses publizieren wir keine Klientennamen.
    Die Zusammenarbeit mit Anwalt Simeon Beeler war ausgezeichnet! In einem komplexen Arbeitsrechtsfall hat er sich als äusserst durchdacht, kompetent und fokussiert erwiesen. Seine ruhige und gelassene Art hat mir als Klienten stets Sicherheit vermittelt. Besonders beeindruckend war seine ehrliche Kommunikation und sein professioneller Umgang, selbst als der Gegenanwalt während der Verhandlung die Contenance verlor. Ich kann Herrn Beeler uneingeschränkt empfehlen und bin äusserst zufrieden mit seiner Arbeit! Vielen Dank!
    Ich habe die Dienste dieser Kanzlei zum ersten Mal in Anspruch genommen und durfte dabei sehr positive Erfahrungen machen. Rechtsanwalt Simeon Beeler hat mich sehr gut beraten und ein schwieriges Mandat dank seiner Kompetenzen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich diese Anwaltskanzlei ohne Vorbehalt empfehlen.
    Eine Kanzlei, die ich vorbehaltlos empfehlen kann! Hier sind sehr engagierte Experten tätig, die ihre Mandanten verstehen und hochmotiviert helfen. Hier wird Herr Marbacher sogar einmal zu Unzeiten aktiv, wenn es sein muss.
    Über uns
    Wir sind Ihr kompetenter Partner im Herzen von Luzern. Unsere langjährige Erfahrung und Fachanwaltsexpertise ermöglichen eine effiziente, systematische Einschätzung und lösungsorientierte Fallerledigung. Im Falle von unüberwindbarer Differenzen vertreten wir Sie gerne vor Gericht und anderen Behörden. 
    Gruppenfoto

    Notar Gründung/Umstrukturierung

    Notar Gründung/Umstrukturierung - Kanzlei Beeler & Marbacher

    Welche Gesellschaftsformen gibt es in der Schweiz?

    In der Schweiz gibt es einen Numerus clausus an Gesellschaftsformen. Es sind deshalb nur die im Gesetz aufgeführten Formen erlaubt. Innerhalb dieser gesetzlichen Schranken können jedoch Anpassungen vorgenommen werden. Das Einzelunternehmen und die Stiftung werden nicht den gesetzlichen Gesellschaftsformen zugerechnet.

    Ein massgebliches Unterscheidungskriterium zwischen den Gesellschaftsformen liegt in der persönlichen Haftung. Während bei Personengesellschaften wie Einzelfirma, einfacher Gesellschaft und Kollektiv- und Kommanditgesellschaft persönliche Haftung besteht, ist die Haftung bei Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH oder Genossenschaft auf das Geschäftsvermögen begrenzt. Im Gegenzug gestaltet sich die Gründung von Personengesellschaften oft wesentlich unkomplizierter als bei Kapitalgesellschaften.

    Es wird empfohlen, vor der Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform eine umfassende juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt wurden und die am besten geeignete Variante ausgewählt werden kann. Als Anwälte und Notare des Kantons Luzern stehen wir Ihnen bei dieser Entscheidung gerne zur Seite und beraten Sie umfassend.

    Wie gründe ich ein Unternehmen in der Schweiz?

    Die Gründung eines Unternehmens birgt verschiedene Vorteile, sei es durch die beschränkte Haftung bei Kapitalgesellschaften oder die Vereinigung von Personen zu einem gemeinsamen Zweck bei Personengesellschaften. Unabhängig von der gewählten Gesellschaftsform müssen für den Gründungsprozess die folgenden Schritte durchlaufen werden.

    1. Wahl der Rechtsform: Der Gründungsprozess variiert stark je nach gewählter Rechtsform. Es sollte daher als erster Schritt die geeignete Rechtsform aus den gesetzlich vorgesehenen Gesellschaftsformen ausgewählt werden.
    2. Festlegung des Firmennamens: Bei der Auswahl des Firmennamens besteht weitgehende Freiheit. Es sind jedoch bestimmte gesetzliche Anforderungen zu beachten, wie beispielsweise die Nennung der Gesellschaftsform am Ende des Firmennamens (z.B. "AG" bei Aktiengesellschaft).
    3. Öffentliche Beurkundung: Abhängig von der gewählten Gesellschaftsform ist die Gründung durch einen Notar öffentlich zu beurkunden. Im Falle von Kapitalgesellschaften muss zu diesem Zeitpunkt bereits das Kapital durch Bar- oder Sacheinlage oder Verrechnung liberiert worden sein.
    4. Anmeldung beim Handelsregisteramt: Abhängig von der Gesellschaftsform erlangt die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit erst nach erfolgter Anmeldung beim Handelsregisteramt. Für bestimmte Gesellschaftsformen ist die Anmeldung jedoch freiwillig.

    Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat hat schon etliche Unternehmen auf dem Weg zur Gründung begleitet. Gerne unterstützen wir auch Sie mit unserem umfassenden Know-how.

    Wieviel Kapital brauche ich für die Gründung einer AG und GmbH?

    Die Höhe des erforderlichen Kapitals für die Gründung einer AG oder GmbH variiert. Während für eine AG ein Kapital von CHF 100‘000.00 erforderlich ist, beträgt dieses für eine GmbH lediglich CHF 20‘000.00. Im Gegensatz zur AG muss das Kapital jedoch bei der GmbH zum Zeitpunkt der Gründung vollständig liberiert sein. Bei der AG muss die Einlage für mindestens 20 Prozent des Nennwerts jeder Aktie geleistet sein, jedoch mindestens CHF 50‘000.00 betragen.

    Die Einlage kann durch Bareinlage, Sacheinlage oder Verrechnung mit einer Forderung erfolgen.

    • Geldbeträge müssen bei einer Bank zur ausschliesslichen Verfügung der Gesellschaft hinterlegt werden. Die Bank gibt den Betrag erst frei, wenn die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist.
    • Gegenstände einer Sacheinlage gelten als Deckung, wenn sie als Aktivposten bilanziert werden können, sie in das Vermögen der Gesellschaft übertragen werden können, die Gesellschaft nach ihrer Eintragung ins Handelsregister sofort als Eigentümerin frei darüber verfügen kann und sie durch Übertragung auf Dritte verwertet werden können. Die Sacheinlage ist schriftlich zu vereinbaren bzw. bei Grundstücken öffentlich zu beurkunden.
    • Forderungen können verrechnet werden, wenn es sich um Geld oder gleichartige andere Leistungen handelt, die Forderung fällig ist und eine Verrechnungserklärung besteht.

    Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat berät sie gerne umfassend über die einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile.

    Welche gesellschaftlichen Umstrukturierungsmöglichkeiten bestehen?

    Nach der Gründung eines Unternehmens können sich Situationen ergeben, die eine Veränderung der Unternehmensstruktur erforderlich machen. Soll die Umstrukturierung nur intern sein, kann dies insbesondere durch

    • Kapitalerhöhung,
    • die Einführung eines Kapitalbands oder
    • Kapitalherabsetzung

    erreicht werden. Für unternehmensübergreifende Veränderungen definiert das Fusionsgesetz die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Es sind dies die

    • Fusion,
    • Spaltung,
    • Umwandlung und
    • Vermögensübertragung.

    Durch langjährige Expertise kann Sie die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat im Umstrukturierungsprozess bestens unterstützen. Wir kennen die Vor- und Nachteile der einzelnen Handlungsvarianten und beraten Sie gerne.

    Notariat Beeler & Marbacher - Ihr Ansprechpartner für Gründungen/Umstrukturierungen in Luzern

    Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat ist die ideale Wahl für gesellschaftsrechtliche Fragestellungen. Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute für Gründungen oder Umstrukturierungen? Wir sind für Sie da, als Notare des Kantons Luzern und Anwälte mit grosser Expertise in diesem Bereich. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für individuelle Lösungen können Sie sich auf erstklassige Beratung und professionelle Beurkundungen verlassen.

    Kanzleigebäude von außen

    Mit uns verfügen Sie über einen scharfsinnigen Partner,

    • der Ihnen zuhört und Ihre Ziele und Vorstellungen rasch erfasst,
    • mit dem Sie Ihre persönlichen Vorstellungen einbringen können,
    • der Ihnen die verschiedenen Handlungsoptionen aufzeigt und
    • der für Sie die behördlichen Vorgaben erfüllt.

    Konferenzraum

    Haben auch Sie Fragen rund um Immobiliengeschäfte? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns:

    Wir rechnen gemäss Beurkundungsgebührenverordnung ab. Eine Zusammenstellung der Preise ist unter folgendem Link aufrufbar.

    Kontakt aufnehmen
    Wir sind
    Beeler & Marbarcher
    Ihr kompetenter Partner für juristische und notarielle Dienstleistungen sowie für die Ausbildung im Erb-, Arbeits- und Strafrecht.
    Anfrage senden

    Was sind Gesellschaften?

    Gesellschaften sind auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigungen zur gemeinsamen Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Bei einer Vielzahl von Gesellschaften ist es jedoch möglich, diese alleine zu gründen und zu halten. Je nach Ausgestaltung verfügt die Gesellschaft über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Durch die Gründung kann eine neue Rechtspersönlichkeit geschaffen werden, während mittels Umstrukturierung diese abgeändert wird. Einige Beispiele dafür sind
    • die Gründung einer GmbH,
    • die Kapitalerhöhung oder -herabsetzung einer AG oder
    • die Fusion zweier Genossenschaften.
    Als Notare des Kantons Luzern können wir Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen kompetent beraten. Zudem können wir sämtliche Beurkundungen aus einer Hand anbieten.
    crossmenu