In der Schweiz gibt es einen Numerus clausus an Gesellschaftsformen. Es sind deshalb nur die im Gesetz aufgeführten Formen erlaubt. Innerhalb dieser gesetzlichen Schranken können jedoch Anpassungen vorgenommen werden. Das Einzelunternehmen und die Stiftung werden nicht den gesetzlichen Gesellschaftsformen zugerechnet.
Ein massgebliches Unterscheidungskriterium zwischen den Gesellschaftsformen liegt in der persönlichen Haftung. Während bei Personengesellschaften wie Einzelfirma, einfacher Gesellschaft und Kollektiv- und Kommanditgesellschaft persönliche Haftung besteht, ist die Haftung bei Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH oder Genossenschaft auf das Geschäftsvermögen begrenzt. Im Gegenzug gestaltet sich die Gründung von Personengesellschaften oft wesentlich unkomplizierter als bei Kapitalgesellschaften.
Es wird empfohlen, vor der Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform eine umfassende juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt wurden und die am besten geeignete Variante ausgewählt werden kann. Als Anwälte und Notare des Kantons Luzern stehen wir Ihnen bei dieser Entscheidung gerne zur Seite und beraten Sie umfassend.
Die Gründung eines Unternehmens birgt verschiedene Vorteile, sei es durch die beschränkte Haftung bei Kapitalgesellschaften oder die Vereinigung von Personen zu einem gemeinsamen Zweck bei Personengesellschaften. Unabhängig von der gewählten Gesellschaftsform müssen für den Gründungsprozess die folgenden Schritte durchlaufen werden.
Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat hat schon etliche Unternehmen auf dem Weg zur Gründung begleitet. Gerne unterstützen wir auch Sie mit unserem umfassenden Know-how.
Die Höhe des erforderlichen Kapitals für die Gründung einer AG oder GmbH variiert. Während für eine AG ein Kapital von CHF 100‘000.00 erforderlich ist, beträgt dieses für eine GmbH lediglich CHF 20‘000.00. Im Gegensatz zur AG muss das Kapital jedoch bei der GmbH zum Zeitpunkt der Gründung vollständig liberiert sein. Bei der AG muss die Einlage für mindestens 20 Prozent des Nennwerts jeder Aktie geleistet sein, jedoch mindestens CHF 50‘000.00 betragen.
Die Einlage kann durch Bareinlage, Sacheinlage oder Verrechnung mit einer Forderung erfolgen.
Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat berät sie gerne umfassend über die einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile.
Nach der Gründung eines Unternehmens können sich Situationen ergeben, die eine Veränderung der Unternehmensstruktur erforderlich machen. Soll die Umstrukturierung nur intern sein, kann dies insbesondere durch
erreicht werden. Für unternehmensübergreifende Veränderungen definiert das Fusionsgesetz die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Es sind dies die
Durch langjährige Expertise kann Sie die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat im Umstrukturierungsprozess bestens unterstützen. Wir kennen die Vor- und Nachteile der einzelnen Handlungsvarianten und beraten Sie gerne.
Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat ist die ideale Wahl für gesellschaftsrechtliche Fragestellungen. Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute für Gründungen oder Umstrukturierungen? Wir sind für Sie da, als Notare des Kantons Luzern und Anwälte mit grosser Expertise in diesem Bereich. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für individuelle Lösungen können Sie sich auf erstklassige Beratung und professionelle Beurkundungen verlassen.
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Wir rechnen gemäss Beurkundungsgebührenverordnung ab. Eine Zusammenstellung der Preise ist unter folgendem Link aufrufbar.