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Beeler & Marbacher
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    Fallübernahme
    Nach einer ersten Einschätzung des Falls und der Überprüfung möglicher Interessenskonflikte wird das Anwaltshonorar festgelegt und das Dossier eröffnet.
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    Analyse
    Es werden Beweise gesammelt bzw. gesichtet, die Rechtslage beurteilt und das weitere Vorgehen festgelegt. Durch unser Fachwissen verhelfen wir Ihnen zu fundierten Entscheidungen.
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    Problemlösung
    Die gewählte Strategie wird umgesetzt, und es finden gegebenenfalls Verhandlungen mit der Gegenseite statt. Falls erforderlich, erfolgt eine Vertretung vor Gericht oder einer anderen Behörde.
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    Nachdem Ihre Interessen bestmöglich umgesetzt werden konnten, wird das Mandat abgeschlossen, das Dossier archiviert und eine transparente Schlussrechnung erstellt.
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    Aus Diskretionsgründen und zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses publizieren wir keine Klientennamen.
    Die Zusammenarbeit mit Anwalt Simeon Beeler war ausgezeichnet! In einem komplexen Arbeitsrechtsfall hat er sich als äusserst durchdacht, kompetent und fokussiert erwiesen. Seine ruhige und gelassene Art hat mir als Klienten stets Sicherheit vermittelt. Besonders beeindruckend war seine ehrliche Kommunikation und sein professioneller Umgang, selbst als der Gegenanwalt während der Verhandlung die Contenance verlor. Ich kann Herrn Beeler uneingeschränkt empfehlen und bin äusserst zufrieden mit seiner Arbeit! Vielen Dank!
    Ich habe die Dienste dieser Kanzlei zum ersten Mal in Anspruch genommen und durfte dabei sehr positive Erfahrungen machen. Rechtsanwalt Simeon Beeler hat mich sehr gut beraten und ein schwieriges Mandat dank seiner Kompetenzen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich diese Anwaltskanzlei ohne Vorbehalt empfehlen.
    Eine Kanzlei, die ich vorbehaltlos empfehlen kann! Hier sind sehr engagierte Experten tätig, die ihre Mandanten verstehen und hochmotiviert helfen. Hier wird Herr Marbacher sogar einmal zu Unzeiten aktiv, wenn es sein muss.
    Über uns
    Wir sind Ihr kompetenter Partner im Herzen von Luzern. Unsere langjährige Erfahrung und Fachanwaltsexpertise ermöglichen eine effiziente, systematische Einschätzung und lösungsorientierte Fallerledigung. Im Falle von unüberwindbarer Differenzen vertreten wir Sie gerne vor Gericht und anderen Behörden. 
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    Notar Erbvertrag/Testament

    Notar Erbvertrag/Testament - Kanzlei Beeler & Marbacher

    Wie erstellt man ein Testament in der Schweiz?

    In der Schweiz kann ein Testament auf verschiedene Arten erstellt werden, abhängig von den individuellen Vorlieben und der gewünschten Formalität.

    1. Öffentlich beurkundetes Testament: Das Testament wird bei einem Notar unter Mitwirkung von zwei Zeugen erstellt.
    2. Eigenhändiges Testament: Das Testament ist vom Erblasser von Anfang bis Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag der Errichtung von Hand niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen.
    3. Nottestament: In einer akuten Notlage ist der Erblasser befugt, ein mündliches Testament zu errichten. Er muss seinen Willen vor zwei Zeugen erklären und sie beauftragen, seiner Verfügung umgehend die nötige Beurkundung zu verschaffen.

    Es ist ratsam, sich vor der Erstellung eines Testaments rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat bietet durch Ihre Notare und Fachanwälte Erbrecht ideale Voraussetzungen, um Sie kompetent zu beraten und massgeschneiderte Lösungen mit Ihnen zu erarbeiten. Gleichzeitig können unsere Notare die Testamente öffentlich beurkunden.

    Was muss in einem Testament stehen?

    Der Erblasser ist in der inhaltlichen Ausgestaltung des Testaments grundsätzlich frei, solange er die Formvorschriften einhält. Das Testament sollte insbesondere folgende Punkte enthalten:

    1. Widerrufsklausel: Sie sollten klarstellen, ob frühere Testamente und Verfügungen aufgehoben und für ungültig erklärt werden.
    2. Erben und Begünstigte: Benennen Sie die Personen oder Organisationen, die Sie als Erben oder Begünstigte bedenken möchten. Geben Sie deren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Adresse an.
    3. Vermögensverteilung: Legen Sie fest, welcher Teil Ihres Vermögens in welcher Form an welche Erben oder Vermächtnisnehmer gehen soll. Sie können konkrete Vermögenswerte, Geldbeträge oder Prozentsätze zuweisen. Klären Sie auch, ob es Auflagen oder Bedingungen gibt, welche die Erben erfüllen müssen.
    4. Pflichtteil: Beachten Sie, dass in der Schweiz Ehegatten und Nachkommen einen gesetzlichen Pflichtteil haben. Dieser Anteil kann ihnen nicht entzogen werden.
    5. Willensvollstrecker: Sie können in Ihrem Testament einen Willensvollstrecker ernennen, welcher die Erbschaft verwaltet.

    Sind Sie unsicher, wie Sie Ihren Willen rechtlich ausformulieren müssen? Wollen Sie überprüfen lassen, ob ihr Testament den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht? Haben Sie Fragen zu den inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten? Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat steht Ihnen gerne beiseite. Durch unsere langjährige Erfahrung als Notare und Fachanwälte Erbrecht kennen wir die Wünsche der Klienten bestens und können massgeschneiderte Lösungen anbieten.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?

    Der Erbvertrag wie auch das Testament sind Verfügungen von Todes wegen, mit welchen über die Vermögensverteilung nach dem Tod entschieden werden kann. Während das Testament vom Erblasser selbst verfasst wird und jederzeit widerrufen werden kann, ist ein Erbvertrag eine Vereinbarung unter mehreren Personen, für deren Abänderung in der Regel die Zustimmung aller Vertragsparteien notwendig ist.

    Als Notare des Kantons Luzern und Fachanwälte Erbrecht sind wir mit den Vor- und Nachteilen der beiden Verfügungsformen bestens vertraut. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.

    Wann macht ein Erbvertrag mehr Sinn als ein Testament?

    Auch wenn das Testament in der Erstellung und Abänderung leichter ist, gibt es gewisse Konstellationen, in welchen ein Erbvertrag von Vorteil ist.

    1. Umfassende familiäre Regelungen: während der Erblasser in einem Testament lediglich über seine eigenen Vermögenswerte verfügen kann, können sich in einem Erbvertrag mehrere Personen erbrechtlich verpflichten, wodurch die Gestaltungsmöglichkeiten deutlich umfangreicher werden.
    2. Umgehung Pflichtteil: Durch einen Erbvertrag können die pflichtteilsgeschützten Erben rechtmässig auf ihren Pflichtteil verzichten. Dies ermöglicht es dem Erblasser, vollständig über seine Vermögenswerte zu verfügen. Der Verzicht kann beispielsweise mit einer lebzeitigen Zuwendung abgegolten werden.
    3. Unternehmensnachfolge: Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge kann ein Erbvertrag hilfreich sein, um die Beteiligungen und Verantwortlichkeiten der Erben im Detail zu regeln, einschliesslich der Leitung des Unternehmens und der Verteilung von Gewinnen.
    4. Gegenseitige Verpflichtungen: In gewissen Fällen möchten sich Ehepartner grösstmöglich begünstigen, jedoch sicherstellen, dass die Vermögenswerte nach dem Tod in der Familie bleiben. Durch gegenseitige Verpflichtungen in einem Erbvertrag kann diesem Wunsch Rechnung getragen werden.

    Möchten auch Sie Ihren Nachlass umfassend regeln und wissen nicht, ob dies mittels Erbvertrag oder Testament besser umgesetzt werden kann? Die Fachanwälte und Notare von Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat helfen Ihnen gerne weiter. Durch langjährige Erfahrung und grosse Expertise garantieren wir kompetente und umfassende Beratung.

    Notariat Beeler & Marbacher - Ihr Ansprechpartner für Erbverträge und Testamente in Luzern

    Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat ist der ideale Partner für sämtliche Fragestellungen rund um Erbverträge und Testamente. Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute? Wir sind für Sie da, als Notare des Kantons Luzern und Anwälte mit Fachanwaltexpertise. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für individuelle Lösungen, können Sie sich auf erstklassige Beratung und professionelle Beurkundungen verlassen.

    Kanzleigebäude von außen

    Mit uns verfügen Sie über einen scharfsinnigen Partner,

    • der Ihnen zuhört und Ihre Ziele und Vorstellungen rasch erfasst,
    • der Ihnen die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten aufzeigt,
    • mit dem Sie Ihre persönliche und intelligente Nachlassregelung umsetzen,
    • der steuerrechtliche Aspekte mitberücksichtigt und
    • der für Sie die behördlichen Vorgaben erfüllt.

    Konferenzraum

    Haben auch Sie Fragen rund um Erbverträge und Testamente? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns:

    Wir rechnen gemäss Beurkundungsgebührenverordnung ab. Eine Zusammenstellung der Preise ist unter folgendem Link aufrufbar.

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    Beeler & Marbarcher
    Ihr kompetenter Partner für juristische und notarielle Dienstleistungen sowie für die Ausbildung im Erb-, Arbeits- und Strafrecht.
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    Was regeln ein Erbvertrag bzw. ein Testament?

    Durch einen Erbvertrag oder ein Testament kann festgelegt werden, wie das Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Das Gesetz gewährt dem Erben einen grossen Spielraum in der Ausgestaltung. Werden keine eigenen Regelungen getroffen, greift das gesetzliche Erbrecht subsidiär. Da dieses jedoch oft nicht den spezifischen Wünschen des Erblassers entspricht, ist es empfehlenswert, selbst darüber zu verfügen. Als Notare des Kantons Luzern und Fachanwälte Erbrecht können wir Sie umfassend über die Gestaltungsmöglichkeiten des Testaments oder Erbvertrags beraten. Zudem können wir sämtliche Beurkundungen aus einer Hand anbieten.
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