Hinterlässt eine verstorbene Person mehrere Erben, bilden diese gemeinsam eine Erbengemeinschaft. Hat der Erblasser weder ein Testament noch einen Erbvertrag errichtet, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Demnach erben nahe Verwandte zuerst und gehen entferntere Verwandte leer aus. Es wird dabei vom sogenannten Parentelsystem gesprochen.
Mittels Testament und Erbvertrag kann von dieser gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Die Entscheidungsfreiheit wird jedoch durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt. Dieses sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Erbe zu, selbst wenn diese testamentarisch ausgeschlossen wurden. Vom Pflichtteil profitieren die Nachkommen und die Ehegatten.
Mit unserem Know-how gelingt es Ihnen, die Erbfolge nach Ihrem Wunsch zu gestalten. Wenn Sie bereits einen Ehe- und/oder Erbvertrag abgeschlossen oder ein Testament verfasst haben, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob die Regelung aktuell und klar ist, oder ob sich z.B. durch die Änderung der Lebensumstände oder Vermögensverhältnisse eine Anpassung oder Ergänzung der Nachlassregelung aufdrängt. Zudem verhelfen wir Ihnen zu Ihren erbrechtlichen Ansprüchen, notfalls auch gerichtlich.
Mittels Nachlassplanung kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass das Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Mögliche Handlungsvarianten sind:
Als Fachanwälte Erbrecht und damit ausgewiesene Spezialisten ist es unser Ziel, für Sie eine massgeschneiderte Nachlassplanung zu erreichen. Sie sagen uns, welches Ihre Ziele sind, und was Sie erreichen bzw. verhindern möchten und wir kümmern uns um den Rest. Mit einem Vermächtnis, einer Auflage oder einer Bedingung können Sie Ihr erbrechtliches Ziel punktgenau erreichen.
Wir prüfen mit Ihnen die Option, mit einem Ehevertrag oder mit der Anpassung des Güterstandes die Erbfolge bzw. die Erbanteile der Begünstigten zusätzlich zu steuern. Sind Sie Teilhaber eines Unternehmens, dann könnte ein Aktionärbindungsvertrag weiterhelfen. Als Notare sorgen wir gleich auch für die Umsetzung mittels öffentlicher Beurkundung. Die Beurkundung kann in unserer Kanzlei in Luzern oder auch bei Ihnen zu Hause erfolgen.
Ein Erbschein ist ein behördliches Dokument, das die Erbenstellung einer Person nachweist. Er wird benötigt, um Zugriff auf das Erbe zu erhalten und rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Nachlass zu regeln. Sind die Erben bestimmt, gilt es die Erbschaft abzuwickeln. Dies umfasst die Identifizierung, Bewertung und Verteilung der Vermögenswerte des Verstorbenen. Schulden und Verbindlichkeiten werden beglichen, und Erbstreitigkeiten beigelegt.
Um die Erbschaft vor unrechtmässigen Eingriffen zu schützen, bestehen zudem Sicherungsmassregeln:
Darüber hinaus können sich die Erben vor überschuldeten Erbschaften wie folgt schützen:
Sie haben vom Teilungsamt bzw. Erbschaftsamt einen fehlerhaften Erbschein erhalten und wissen nicht, wie darauf zu reagieren ist? Sind Sie sich nicht sicher, wer was zu tun hat und was die Behörde für Sie erledigt? Wir begleiten Sie bei der amtlichen Eröffnung der Dokumente und sorgen dafür, dass keine Fehler passieren. Wir zeigen Ihnen den Weg zur Erbteilung auf. Tagtäglich beurteilen wir als Fachanwälte Erbrecht Erbschaftsinventare und Erbteilungsverträge. Zuwarten kann in Erbsachen nicht wieder gut zu machende Nachteile mit sich bringen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche sichernden Massnahmen angezeigt sind.
Um zu verhindern, dass ein Grossteil der Erbschaft dem Staat zufällt, ist es von entscheidender Bedeutung, in einer Nachlassplanung stets auch etwaige Erbschaftssteuern zu berücksichtigen. Die Freibeträge ermöglichen es zudem, einen bestimmten Teil des Vermögens steuerfrei zu erben. Die genaue Höhe variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Wohnort. Aufgrund von erheblichen kantonalen Unterschieden ist es ratsam, sich über die spezifischen Regelungen in Ihrem Kanton zu informieren, um mögliche Steuerverpflichtungen zu verstehen und gegebenenfalls Vorsorgemassnahmen zu treffen.
Je nach Beziehung der begünstigten Person zur Erblasserin oder zum Erblasser löst eine Erbschaft eine Steuerpflicht aus. Im Kanton Luzern im Extremfall bis zu 40%!
Wenn Sie Ihren Nachlass steueroptimierend regeln möchten, zeigen wir Ihnen die legalen Optionen auf, um dieses Ziel zu erreichen. Wir analysieren für Sie Ihre konkrete Situation unter Berücksichtigung der eidgenössischen und verschiedenen kantonalen Steuervorschriften. Nutzen Sie Steuerfreibeträge, um den Nachlass nicht unnötig mit Abgaben zu belasten. Mit uns vermeiden Sie böse Überraschungen und umgehen Stolpersteine. Und weil gewisse Rechtsgeschäfte zu Lebzeiten beim Tod nachträglich steuerrechtlich anders beurteilt werden können, planen wir gemeinsame mit Ihnen die ideale Lösung schon frühzeitig.
Durch die Enterbung können gesetzliche Erben von der Vermögensnachfolge ausgeschlossen werden. Im Gegensatz zur Erbunwürdigkeit, die von Amts wegen festgestellt wird, muss der Erblasser den Grund für die Enterbung in seiner letztwilligen Verfügung angeben. Macht er dies nicht, können die Betroffenen die letztwillige Verfügung anfechten und ihren Pflichtteil geltend machen. Mögliche Enterbungsgründe sind:
Immer wieder machen wir die Erfahrung, dass falsche Vorstellungen über das Institut der Enterbung bestehen. Als langjährig im Erbrecht prozessierende Anwälte klären wir Sie auf, in welchen Situationen eine Enterbung möglich ist und Sinn macht. Und weil eine Enterbung auch unnötig Konflikt schaffen kann, zeigen wir Ihnen mildere Alternativen auf.
Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute im Erbrecht? Wir sind für Sie da – als Notare und Anwälte des Kantons Luzern, mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Deutschschweiz. Mit uns haben Sie einen scharfsinnigen Partner an Ihrer Seite,
Haben auch Sie Fragen rund ums Erbrecht? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns