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Beeler & Marbacher
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    Fallübernahme
    Nach einer ersten Einschätzung des Falls und der Überprüfung möglicher Interessenskonflikte wird das Anwaltshonorar festgelegt und das Dossier eröffnet.
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    Analyse
    Es werden Beweise gesammelt bzw. gesichtet, die Rechtslage beurteilt und das weitere Vorgehen festgelegt. Durch unser Fachwissen verhelfen wir Ihnen zu fundierten Entscheidungen.
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    Problemlösung
    Die gewählte Strategie wird umgesetzt, und es finden gegebenenfalls Verhandlungen mit der Gegenseite statt. Falls erforderlich, erfolgt eine Vertretung vor Gericht oder einer anderen Behörde.
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    Nachdem Ihre Interessen bestmöglich umgesetzt werden konnten, wird das Mandat abgeschlossen, das Dossier archiviert und eine transparente Schlussrechnung erstellt.
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    Aus Diskretionsgründen und zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses publizieren wir keine Klientennamen.
    Die Zusammenarbeit mit Anwalt Simeon Beeler war ausgezeichnet! In einem komplexen Arbeitsrechtsfall hat er sich als äusserst durchdacht, kompetent und fokussiert erwiesen. Seine ruhige und gelassene Art hat mir als Klienten stets Sicherheit vermittelt. Besonders beeindruckend war seine ehrliche Kommunikation und sein professioneller Umgang, selbst als der Gegenanwalt während der Verhandlung die Contenance verlor. Ich kann Herrn Beeler uneingeschränkt empfehlen und bin äusserst zufrieden mit seiner Arbeit! Vielen Dank!
    Ich habe die Dienste dieser Kanzlei zum ersten Mal in Anspruch genommen und durfte dabei sehr positive Erfahrungen machen. Rechtsanwalt Simeon Beeler hat mich sehr gut beraten und ein schwieriges Mandat dank seiner Kompetenzen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich diese Anwaltskanzlei ohne Vorbehalt empfehlen.
    Eine Kanzlei, die ich vorbehaltlos empfehlen kann! Hier sind sehr engagierte Experten tätig, die ihre Mandanten verstehen und hochmotiviert helfen. Hier wird Herr Marbacher sogar einmal zu Unzeiten aktiv, wenn es sein muss.
    Über uns
    Wir sind Ihr kompetenter Partner im Herzen von Luzern. Unsere langjährige Erfahrung und Fachanwaltsexpertise ermöglichen eine effiziente, systematische Einschätzung und lösungsorientierte Fallerledigung. Im Falle von unüberwindbarer Differenzen vertreten wir Sie gerne vor Gericht und anderen Behörden. 
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    Anwalt Erbrecht Luzern | Fachanwalt | Kanzlei

    Anwalt Erbrecht Luzern - Kanzlei Beeler & Marbacher

    Erbengemeinschaft, Erbfolge & Pflichtteil

    Hinterlässt eine verstorbene Person mehrere Erben, bilden diese gemeinsam eine Erbengemeinschaft. Hat der Erblasser weder ein Testament noch einen Erbvertrag errichtet, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Demnach erben nahe Verwandte zuerst und gehen entferntere Verwandte leer aus. Es wird dabei vom sogenannten Parentelsystem gesprochen.

    • 1. Parentel: Nachkommen und Ehegatte
    • 2. Parentel: elterlicher Stamm
    • 3. Parentel: grosselterlicher Stamm

    Mittels Testament und Erbvertrag kann von dieser gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Die Entscheidungsfreiheit wird jedoch durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt. Dieses sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Erbe zu, selbst wenn diese testamentarisch ausgeschlossen wurden. Vom Pflichtteil profitieren die Nachkommen und die Ehegatten.

    Mit unserem Know-how gelingt es Ihnen, die Erbfolge nach Ihrem Wunsch zu gestalten. Wenn Sie bereits einen Ehe- und/oder Erbvertrag abgeschlossen oder ein Testament verfasst haben, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob die Regelung aktuell und klar ist, oder ob sich z.B. durch die Änderung der Lebensumstände oder Vermögensverhältnisse eine Anpassung oder Ergänzung der Nachlassregelung aufdrängt. Zudem verhelfen wir Ihnen zu Ihren erbrechtlichen Ansprüchen, notfalls auch gerichtlich.

    Nachlassplanung - Testament, Erbvertrag, Schenkung & Co.

    Mittels Nachlassplanung kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass das Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Mögliche Handlungsvarianten sind:

    • Testament: Verfassen Sie ein Testament, um Ihre Erben und deren Erbanteile einseitig festzulegen.
    • Erbvertrag: Ein Erbvertrag ermöglicht verbindliche Vereinbarungen zwischen mehreren Personen zu Lebzeiten.
    • Schenkung: Mittels Schenkung kann bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen werden, wodurch Sie unter Umständen Steuervorteile nutzen können.

    Als Fachanwälte Erbrecht und damit ausgewiesene Spezialisten ist es unser Ziel, für Sie eine massgeschneiderte Nachlassplanung zu erreichen. Sie sagen uns, welches Ihre Ziele sind, und was Sie erreichen bzw. verhindern möchten und wir kümmern uns um den Rest. Mit einem Vermächtnis, einer Auflage oder einer Bedingung können Sie Ihr erbrechtliches Ziel punktgenau erreichen.

    Wir prüfen mit Ihnen die Option, mit einem Ehevertrag oder mit der Anpassung des Güterstandes die Erbfolge bzw. die Erbanteile der Begünstigten zusätzlich zu steuern. Sind Sie Teilhaber eines Unternehmens, dann könnte ein Aktionärbindungsvertrag weiterhelfen. Als Notare sorgen wir gleich auch für die Umsetzung mittels öffentlicher Beurkundung. Die Beurkundung kann in unserer Kanzlei in Luzern oder auch bei Ihnen zu Hause erfolgen.

    Erbschein & Abwicklung der Erbschaft

    Ein Erbschein ist ein behördliches Dokument, das die Erbenstellung einer Person nachweist. Er wird benötigt, um Zugriff auf das Erbe zu erhalten und rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Nachlass zu regeln. Sind die Erben bestimmt, gilt es die Erbschaft abzuwickeln. Dies umfasst die Identifizierung, Bewertung und Verteilung der Vermögenswerte des Verstorbenen. Schulden und Verbindlichkeiten werden beglichen, und Erbstreitigkeiten beigelegt.

    Um die Erbschaft vor unrechtmässigen Eingriffen zu schützen, bestehen zudem Sicherungsmassregeln:

    • Siegelung der Erbschaft
    • Aufnahme eines Inventars
    • Anordnung einer Erbschaftsverwaltung

    Darüber hinaus können sich die Erben vor überschuldeten Erbschaften wie folgt schützen:

    • Erbschaft ausschlagen
    • öffentliches Inventar verlangen
    • amtliche Liquidation der Erbschaft verlangen

    Sie haben vom Teilungsamt bzw. Erbschaftsamt einen fehlerhaften Erbschein erhalten und wissen nicht, wie darauf zu reagieren ist? Sind Sie sich nicht sicher, wer was zu tun hat und was die Behörde für Sie erledigt? Wir begleiten Sie bei der amtlichen Eröffnung der Dokumente und sorgen dafür, dass keine Fehler passieren. Wir zeigen Ihnen den Weg zur Erbteilung auf. Tagtäglich beurteilen wir als Fachanwälte Erbrecht Erbschaftsinventare und Erbteilungsverträge. Zuwarten kann in Erbsachen nicht wieder gut zu machende Nachteile mit sich bringen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche sichernden Massnahmen angezeigt sind.

    Erbschaftssteuer & Freibeträge

    Um zu verhindern, dass ein Grossteil der Erbschaft dem Staat zufällt, ist es von entscheidender Bedeutung, in einer Nachlassplanung stets auch etwaige Erbschaftssteuern zu berücksichtigen. Die Freibeträge ermöglichen es zudem, einen bestimmten Teil des Vermögens steuerfrei zu erben. Die genaue Höhe variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Wohnort. Aufgrund von erheblichen kantonalen Unterschieden ist es ratsam, sich über die spezifischen Regelungen in Ihrem Kanton zu informieren, um mögliche Steuerverpflichtungen zu verstehen und gegebenenfalls Vorsorgemassnahmen zu treffen.

    Je nach Beziehung der begünstigten Person zur Erblasserin oder zum Erblasser löst eine Erbschaft eine Steuerpflicht aus. Im Kanton Luzern im Extremfall bis zu 40%!

    Wenn Sie Ihren Nachlass steueroptimierend regeln möchten, zeigen wir Ihnen die legalen Optionen auf, um dieses Ziel zu erreichen. Wir analysieren für Sie Ihre konkrete Situation unter Berücksichtigung der eidgenössischen und verschiedenen kantonalen Steuervorschriften. Nutzen Sie Steuerfreibeträge, um den Nachlass nicht unnötig mit Abgaben zu belasten. Mit uns vermeiden Sie böse Überraschungen und umgehen Stolpersteine. Und weil gewisse Rechtsgeschäfte zu Lebzeiten beim Tod nachträglich steuerrechtlich anders beurteilt werden können, planen wir gemeinsame mit Ihnen die ideale Lösung schon frühzeitig.

    Enterbung & Anfechtung

    Durch die Enterbung können gesetzliche Erben von der Vermögensnachfolge ausgeschlossen werden. Im Gegensatz zur Erbunwürdigkeit, die von Amts wegen festgestellt wird, muss der Erblasser den Grund für die Enterbung in seiner letztwilligen Verfügung angeben. Macht er dies nicht, können die Betroffenen die letztwillige Verfügung anfechten und ihren Pflichtteil geltend machen. Mögliche Enterbungsgründe sind:

    • Ein Erbe hat gegen den Erblasser oder gegen eine dieser nahen verbundenen Person eine schwere Straftat begangen
    • Ein Erbe hat gegenüber dem Erblasser oder einem von dessen Angehörigen die ihm obliegenden familienrechtlichen Pflichten schwer verletzt.

    Immer wieder machen wir die Erfahrung, dass falsche Vorstellungen über das Institut der Enterbung bestehen. Als langjährig im Erbrecht prozessierende Anwälte klären wir Sie auf, in welchen Situationen eine Enterbung möglich ist und Sinn macht. Und weil eine Enterbung auch unnötig Konflikt schaffen kann, zeigen wir Ihnen mildere Alternativen auf.

    Fachanwaltskanzlei (SAV) für Erbrecht Beeler & Marbacher in Luzern

    Kanzleigebäude von außen

    Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute im Erbrecht? Wir sind für Sie da – als Notare und Anwälte des Kantons Luzern, mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Deutschschweiz. Mit uns haben Sie einen scharfsinnigen Partner an Ihrer Seite,

    • der Ihnen zuhört und Ihre Ziele und Vorstellungen rasch erfasst,
    • mit dem Sie Ihre persönliche und intelligente Nachlassregelung umsetzen,
    • der Ihnen den Weg zur Erbteilung aufzeigt,
    • der für Sie die behördlichen Vorgaben erfüllt,
    • mit dem Sie eine steueroptimierte Nachlassregelung bzw. Erbteilung bekommen,
    • der Sie im Gerichtsverfahren führt und begleitet, und
    • mit dem Sie auch stets eine einvernehmliche Streiterledigung prüfen und anstreben können.

    Konferenzraum

    Haben auch Sie Fragen rund ums Erbrecht? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns

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    Beeler & Marbarcher
    Ihr kompetenter Partner für juristische und notarielle Dienstleistungen sowie für die Ausbildung im Erb-, Arbeits- und Strafrecht.
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    Was regelt das Erbrecht?

    Das Erbrecht regelt die Verteilung des Vermögens nach dem Tod. Es beruht auf dem Prinzip der gesetzlichen Erbfolge, wobei enge Verwandte als gesetzliche Erben vorgesehen sind. Von dieser Erbfolge kann mittels Testament oder Erbvertrag abgewichen werden, wobei das Pflichtteilsrecht die Grenze darstellt. Als Luzerner Anwaltskanzlei mit Fachanwälten im Erbrecht können wir Sie in allen Belangen rund um das Erbrecht beraten. Egal, ob Sie Hilfe
    • bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen,
    • bei der Abwicklung der Erbschaft,
    • bei der Durchsetzung von Erbansprüchen oder
    • bei der Nachlassplanung
    benötigen, Sie können auf unsere Fachkenntnisse zählen. Durch unsere Fachanwaltsexpertise und notarielle Ausbildung, kombiniert mit unserer langjährigen Erfahrung, besitzen wir ein umfassendes Wissen und können Sie gesamthaft und kompetent beraten.
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