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Digitaler Nachlass: Facebook, LinkedIn, Xing & Co.

Was passiert mit meinem Social-Media-Account, wenn ich tot bin? Wird er gelöscht, eingefroren, durch einen Nachlasskontakt oder Bevollmächtigen verwaltet oder läuft alles «wie bis anhin weiter»?

Ohne weiteres Zutun bleibt der Social-Media-Account nach dem Tod so bestehen, wie er ist. D.h., es kann auch sein, dass der Verstorbene beispielsweise als Freundschaftsvorschlag bei jemand anderem auftaucht oder dass ein anderer User an einen Geburtstag, ein Firmenjubiläum od. dgl. erinnert wird. Dies führt wiederum dazu, dass jemand, der keine Kenntnis vom Versterben des Account-Inhabers hat, diesem zu solchen Ereignissen gratuliert. Dies kann also zu pietätlosen und peinlichen Situationen führen.

Welche Möglichkeiten bieten die Social-Media-Plattformen

Bei den meisten Plattformen kann der Account gelöscht oder deaktiviert werden. Es bleibt im Einzelnen zu prüfen, was deaktivieren heisst und wie das vollzogen werden kann/muss.

Die grösste Vielfalt an Varianten der von uns geprüften Plattformen bietet Facebook. Dort kann der Account gelöscht werden, in den Gedenkzustand versetzt werden oder es kann ein Nachlasskontakt vorgesehen werden. Der Nachlasskontakt kann z.B. eine letzte Nachricht im Sinne des Verstorbenen posten, das Profil- und Titelbild aktualisieren oder die Entfernung des Kontos beantragen. Sofern gestattet, kann er eine Kopie der auf Facebook geteilten Inhalte herunterladen. Er kann sich nicht bei Ihrem Konto anmelden, Ihre Nachrichten lesen, Freunde entfernen oder neue Freundschaftsanfragen versenden.

Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie es mit Ihren Social-Media-Accounts nach dem Tod weitergehen soll?

Gerne helfen wir Ihnen auch dabei weiter.

Luzern, 15. Juni 2021

Simeon Beeler

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