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Beeler & Marbacher
Anwaltskanzlei und Notariat
für Erb-, Arbeits- und Strafrecht
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  • Telefon: +41 41 280 64 64
  • E-Mail: mail@beelermarbacher.ch
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    Fallübernahme
    Nach einer ersten Einschätzung des Falls und der Überprüfung möglicher Interessenskonflikte wird das Anwaltshonorar festgelegt und das Dossier eröffnet.
    3
    Analyse
    Es werden Beweise gesammelt bzw. gesichtet, die Rechtslage beurteilt und das weitere Vorgehen festgelegt. Durch unser Fachwissen verhelfen wir Ihnen zu fundierten Entscheidungen.
    4
    Problemlösung
    Die gewählte Strategie wird umgesetzt, und es finden gegebenenfalls Verhandlungen mit der Gegenseite statt. Falls erforderlich, erfolgt eine Vertretung vor Gericht oder einer anderen Behörde.
    5
    Fallabschluss
    Nachdem Ihre Interessen bestmöglich umgesetzt werden konnten, wird das Mandat abgeschlossen, das Dossier archiviert und eine transparente Schlussrechnung erstellt.
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    Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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    Unsere zufriedenen Kunden sagen
    Aus Diskretionsgründen und zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses publizieren wir keine Klientennamen.
    Die Zusammenarbeit mit Anwalt Simeon Beeler war ausgezeichnet! In einem komplexen Arbeitsrechtsfall hat er sich als äusserst durchdacht, kompetent und fokussiert erwiesen. Seine ruhige und gelassene Art hat mir als Klienten stets Sicherheit vermittelt. Besonders beeindruckend war seine ehrliche Kommunikation und sein professioneller Umgang, selbst als der Gegenanwalt während der Verhandlung die Contenance verlor. Ich kann Herrn Beeler uneingeschränkt empfehlen und bin äusserst zufrieden mit seiner Arbeit! Vielen Dank!
    Ich habe die Dienste dieser Kanzlei zum ersten Mal in Anspruch genommen und durfte dabei sehr positive Erfahrungen machen. Rechtsanwalt Simeon Beeler hat mich sehr gut beraten und ein schwieriges Mandat dank seiner Kompetenzen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich diese Anwaltskanzlei ohne Vorbehalt empfehlen.
    Eine Kanzlei, die ich vorbehaltlos empfehlen kann! Hier sind sehr engagierte Experten tätig, die ihre Mandanten verstehen und hochmotiviert helfen. Hier wird Herr Marbacher sogar einmal zu Unzeiten aktiv, wenn es sein muss.
    Über uns
    Wir sind Ihr kompetenter Partner im Herzen von Luzern. Unsere langjährige Erfahrung und Fachanwaltsexpertise ermöglichen eine effiziente, systematische Einschätzung und lösungsorientierte Fallerledigung. Im Falle von unüberwindbarer Differenzen vertreten wir Sie gerne vor Gericht und anderen Behörden. 
    Gruppenfoto

    Notar für Beglaubigungen

    Notar für Beglaubigungen - Kanzlei Beeler & Marbacher

    Was ist eine Beglaubigung einer Unterschrift?

    Durch die Beglaubigung von Unterschriften bestätigt der Notar, dass die Unterschrift echt ist bzw. dass sie vom Urheber stammt.

    Zu diesem Zweck bescheinigt der Notar, dass

    • Die Unterschrift in seiner Gegenwart angebracht wurde oder
    • die Unterschrift von demjenigen, der sie angebracht hat, als seine Unterschrift anerkannt worden ist.

    In gewissen Fällen ist es der Person nicht mehr möglich, ihren Namen zu unterschreiben. Gerne beglaubigen wir in diesem Fall auch ein Handzeichen wie z.B. Kreuz, Fingerabdruck etc.

    Als Notare des Kantons Luzern mit langjähriger Erfahrung können wir Ihre Unterschrift oder Ihr Handzeichen professionell, zügig und unkompliziert beglaubigen.

    Was ist eine Beglaubigung einer Abschrift?

    Die Beglaubigung einer Abschrift bzw. Kopie besteht darin, dass der Notar bescheinigt, dass die Abschrift bzw. die Kopie dem Original entspricht. Gleiches gilt auch für die Beglaubigung einer anderen Wiedergabe eines Schriftstücks oder eines Auszugs.

    Es sind insbesondere zwei Arten von Bescheinigungen zu unterscheiden:

    • Der Notar bescheinigt mittels persönlichem Abgleich, dass dass die Abschrift einem von ihm vorgewiesenen Schriftstück entspricht.
    • Der Notar bescheinigt, dass die Abschrift mit einem von ihm selbst hergestellten Schriftstück übereinstimmt.

    Als Notare des Kantons Luzern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Abschrift notariell zu beglaubigen, sei es im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten oder in anderen Bereichen. Sie können auf unsere kompetente Unterstützung zählen.

    Was ist eine Beglaubigung einer Übersetzung?

    Die Beglaubigung der Übersetzung einer Urkunde besteht in der Bescheinigung des Notares, dass die Übersetzung richtig ist. Dabei muss zwischen zwei Varianten unterschieden werden:

    • Der Notar nimmt die Übersetzung selbst vor.
    • Der Notar zieht einen Übersetzer hinzu, der die Übersetzung erstellt oder eine bestehende Übersetzung überprüft.

    Sofern ein Übersetzer beigezogen wird, muss der Notar überprüfen, ob dieser die erforderlichen Qualifikationen besitzt.

    Unsere Notare sind in der Zentralschweiz bestens vernetzt und können neben der eigenständigen Übersetzung auch qualifizierte Übersetzer hinzuziehen. Wir unterstützen Sie gerne in dieser Angelegenheit.

    Wann wird eine Apostille benötigt?

    Sofern das beglaubigte Dokument für das Ausland bestimmt ist, wird von der ausländischen Behörde in der Regel neben der Unterschriftenbeglaubigung auch eine Überbeglaubigung verlangt. Diese Überbeglaubigung bestätigt, dass die Beglaubigung durch die Urkundsperson echt ist.

    Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, wird die Überbeglaubigung mittels Apostille durch die Staatskanzlei vorgenommen. Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird.

    Für alle anderen Staaten gilt die normale Beglaubigung ohne Apostille, wobei die konsularische Überbeglaubigung notwendig ist.

    Durch langjährige Berufserfahrung können die Notare von Beeler & Marbacher Sie auch bei Dokumenten, die für das Ausland bestimmt sind, kompetent beraten.

    Notariat Beeler & Marbacher - Ihr Ansprechpartner für notarielle Beglaubigungen

    Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat ist die ideale Wahl für notarielle Beglaubigungen. Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute für Beglaubigungen? Wir sind für Sie da, als Notare des Kantons Luzern mit grosser Expertise.

    Kanzleigebäude von außen

    Mit uns verfügen Sie über einen scharfsinnigen Partner,

    • der Ihnen zuhört und Ihre Ziele und Vorstellungen rasch erfasst,
    • die Beglaubigung rasch und effizient umsetzt
    • der für Sie die behördlichen Vorgaben erfüllt.

    Konferenzraum

    Haben auch Sie Fragen rund um Beglaubigungen? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns:

    Wir rechnen gemäss Beurkundungsgebührenverordnung ab. Eine Zusammenstellung der Preise ist unter folgendem Link aufrufbar.

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    Wir sind
    Beeler & Marbarcher
    Ihr kompetenter Partner für juristische und notarielle Dienstleistungen sowie für die Ausbildung im Erb-, Arbeits- und Strafrecht.
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    Was ist eine notarielle Beglaubigung?

    Eine notarielle Beglaubigung ist eine Bestätigung auf einem Dokument, wodurch dessen Beweiskraft erhöht wird. Die Bestätigung darf ausschliesslich von Urkundspersonen abgegeben werden, zu denen auch der Notar gehört. Es können Unterschriften, Kopien oder Übersetzungen beglaubigt werden. Eine Beglaubigung umfasst im Wesentlichen folgende Bestandteile
    • Bescheinigung des Notars
    • Ort und Datum der Beglaubigung
    • Unterschrift des Notars
    • Siegel oder Stempel
    • Protokollnummer
    Als Notare des Kantons Luzern sind wir berechtigt, sämtliche Beglaubigungen durchzuführen. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir eine zügige und unkomplizierte Abwicklung garantieren.
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