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Beeler & Marbacher
Anwaltskanzlei und Notariat
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  • E-Mail: mail@beelermarbacher.ch
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    Fallübernahme
    Nach einer ersten Einschätzung des Falls und der Überprüfung möglicher Interessenskonflikte wird das Anwaltshonorar festgelegt und das Dossier eröffnet.
    3
    Analyse
    Es werden Beweise gesammelt bzw. gesichtet, die Rechtslage beurteilt und das weitere Vorgehen festgelegt. Durch unser Fachwissen verhelfen wir Ihnen zu fundierten Entscheidungen.
    4
    Problemlösung
    Die gewählte Strategie wird umgesetzt, und es finden gegebenenfalls Verhandlungen mit der Gegenseite statt. Falls erforderlich, erfolgt eine Vertretung vor Gericht oder einer anderen Behörde.
    5
    Fallabschluss
    Nachdem Ihre Interessen bestmöglich umgesetzt werden konnten, wird das Mandat abgeschlossen, das Dossier archiviert und eine transparente Schlussrechnung erstellt.
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    Unsere zufriedenen Kunden sagen
    Aus Diskretionsgründen und zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses publizieren wir keine Klientennamen.
    Die Zusammenarbeit mit Anwalt Simeon Beeler war ausgezeichnet! In einem komplexen Arbeitsrechtsfall hat er sich als äusserst durchdacht, kompetent und fokussiert erwiesen. Seine ruhige und gelassene Art hat mir als Klienten stets Sicherheit vermittelt. Besonders beeindruckend war seine ehrliche Kommunikation und sein professioneller Umgang, selbst als der Gegenanwalt während der Verhandlung die Contenance verlor. Ich kann Herrn Beeler uneingeschränkt empfehlen und bin äusserst zufrieden mit seiner Arbeit! Vielen Dank!
    Ich habe die Dienste dieser Kanzlei zum ersten Mal in Anspruch genommen und durfte dabei sehr positive Erfahrungen machen. Rechtsanwalt Simeon Beeler hat mich sehr gut beraten und ein schwieriges Mandat dank seiner Kompetenzen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich diese Anwaltskanzlei ohne Vorbehalt empfehlen.
    Eine Kanzlei, die ich vorbehaltlos empfehlen kann! Hier sind sehr engagierte Experten tätig, die ihre Mandanten verstehen und hochmotiviert helfen. Hier wird Herr Marbacher sogar einmal zu Unzeiten aktiv, wenn es sein muss.
    Über uns
    Wir sind Ihr kompetenter Partner im Herzen von Luzern. Unsere langjährige Erfahrung und Fachanwaltsexpertise ermöglichen eine effiziente, systematische Einschätzung und lösungsorientierte Fallerledigung. Im Falle von unüberwindbarer Differenzen vertreten wir Sie gerne vor Gericht und anderen Behörden. 
    Gruppenfoto

    Anwalt Arbeitsrecht Luzern | Fachanwalt | Kanzlei

    Anwalt Arbeitsrecht Luzern - Kanzlei Beeler & Marbacher

    Arbeitsvertrag

    Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages werden die Weichen für das Arbeitsverhältnis gestellt. Der Arbeitsvertrag wird im Wesentlichen in Artikel 319 ff. Obligationenrecht geregelt.

    Als Luzerner Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht unterstützen wir Sie in allen Bereichen rund um den Arbeitsvertrag. Wir beraten Sie beispielsweise bei den

    • Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers und –gebers,
    • gesetzlich zwingenden und gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen und Vertragserfordernissen,
    • speziellen Anforderungen an den Arbeitsvertrag wie z.B. Teilzeitarbeitsverträge, Arbeitsverträge im Stundenlohn oder auf Provisionsbasis oder dem Jobsharing
    • Arbeitszeitmodellen wie z.B. Jahresarbeitszeit, Stundenlohn, Gleitzeit, Arbeit auf Abruf oder Pikettdienst.

    Im Rahmen der Vertragsüberprüfung und anderer Fallabwicklungen sind bereits Hunderte von Arbeitsverträgen durch unsere Hände gegangen. Als Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitsrecht kennen wir zudem die Interessen beider Seiten. Profitieren auch Sie von unserem grossen Erfahrungsschatz. Gerne erarbeiten wir für Sie massgeschneiderte Arbeitsverträge und beraten Sie umfassend.

    Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

    Im laufenden Arbeitsverhältnis haben die Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedene Rechte und Pflichten. Während den Arbeitgeber insbesondere die Pflicht trifft den vereinbarten Lohn zu bezahlen, angemessene Ferien, Urlaub und Freizeit zu gewähren und die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen, trifft den Arbeitnehmer insbesondere die Pflicht die Arbeit persönlich und sorgfältig auszuführen, die Anweisungen und Anordnungen des Arbeitgebers einzuhalten und sich gegenüber dem Arbeitgeber treu zu verhalten.

    Der genaue Umfang von den einzelnen Rechten/Pflichten ist dabei nicht immer eindeutig. Es entstehen dadurch viele Fragen wie beispielsweise bei

    • Arbeitsunfähigkeit (wegen Krankheit oder Unfall wie z.B. Burnout oder Skiunfall),
    • anderen Abwesenheiten (wie Ferien, Mutterschaft, Militärdienst, Zivildienst, unbezahltem Urlaub etc.),
    • Abmahnungen und Kündigungsandrohungen,
    • Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung,
    • der Erstellung und Beurteilung von Arbeitszeugnissen bzw. Zwischenzeugnissen,
    • Überstunden oder Überzeit.

    Mit unserer Fachanwalts-Expertise im Arbeitsrecht beantworten wir Ihre Fragen und begleiten Sie in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses. Durch unsere langjährige Erfahrung bringen wir für jegliche Schwierigkeiten rund um den Arbeitsplatz viel Empathie und Verständnis mit.

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen unterschieden. Während befristete Arbeitsverhältnissen normalerweise durch Zeitablauf enden, ist bei unbefristeten in der Regel eine Kündigung notwendig. Diese kann vom Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber ausgesprochen werden. Es wird unterschieden zwischen

    • ordentlicher Kündigung und
    • fristloser Kündigung.

    Die Unterscheidung ist von grosser Relevanz, da nur bei der ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages einzuhalten ist. Ist die fristlose Kündigung nicht rechtmässig, ist eine Entschädigung geschuldet.

    Haben auch Sie Fragen rund um die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses?

    • Möchten Sie finanzielle Ansprüche aufgrund einer unrechtmässigen fristlosen oder missbräuchlichen Kündigung geltend machen bzw. sich gegen solche Forderungen zur Wehr setzen?
    • Haben Sie Fragen zu den Sperrfristen (z.B. infolge Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft/Mutterschaft, Militärdienst etc.)?
    • Möchten Sie wissen, ob die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung gegeben sind?
    • Möchten Sie jemanden freistellen, jedoch seine Ferien- und Überstundenguthaben anrechnen lassen?
    • Wurde Ihnen gekündigt und möchten Sie Ihre Rechte/Pflichten und finanziellen Ansprüche kennen?

    Durch unser grosses Know-how kennen wir uns sowohl mit einvernehmlichen Vertragsaufhebungen durch eine Aufhebungsvereinbarung, als auch mit einseitigen Vertragsbeendigungen durch ordentliche oder fristlose Kündigung bestens aus. Wir zeigen Ihnen auf, wie das Arbeitsverhältnis gültig und rechtmässig aufgehoben werden kann und verhelfen Ihnen zu Ihren Ansprüchen.

    Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Oft werden arbeitsrechtliche Ansprüche erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht. In diesen Fällen ist es essenziell, die Fristen einzuhalten. Während Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis in der Regel nach 5 Jahren verjähren, muss eine missbräuchliche Kündigung bereits bis zum Ende der Kündigungsfrist angefochten werden.

    Ist auch bei Ihnen ein Arbeitsverhältnis beendet worden und haben Sie Fragen zu diesem Thema?

    • Sind Sie mit Lohn- oder Überstundenforderungen, Ferienansprüche oder anderen Forderungen konfrontiert?
    • Brauchen Sie ein Arbeitszeugnis oder eine Referenzauskunft oder hat eine Mitarbeiterin ein Arbeitszeugnis oder eine Referenz von Ihnen verlangt?
    • Sind Sie mit einem Konkurrenzverbot oder einer Geheimhaltungsverpflichtung konfrontiert und möchten diese auf deren Rechtmässigkeit überprüfen?
    • Brauchen Sie Hilfe bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei der Arbeitslosenversicherung?

    Die Anwaltskanzlei Beeler & Marbacher in Luzern hat täglich mit solchen Fragen zu tun. Durch unser grosses Know-how im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie optimal bei der Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen beispielsweise aus Überstunden, Ferien oder missbräuchlicher Kündigung. Wir helfen Ihnen bei der stilsicheren Formulierung des Arbeitszeugnisses sowie bei der Beurteilung von deren Brauchbarkeit. Wir beurteilen für Sie die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von Konkurrenzverboten sowie der allenfalls damit zusammenhängenden Konventionalstrafe. Gleiches gilt für eine allfällige Durchsetzung eines Arbeitsverbotes (sog. Realexekution des Konkurrenzverbotes).

    Anwaltskanzlei Beeler & Marbacher: Ihre Fachanwaltskanzlei (SAV) für Arbeitsrecht in Luzern

    Arbeitsrecht ist bei uns tägliches Geschäft. Als Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitsrecht kennen wir die Interessen beider Seiten. Dadurch können wir Sie in jeder Phase eines Arbeitsverhältnisses optimal unterstützen und taktisch beraten.

    Kanzleigebäude von außen

    Profitieren Sie von unserer grossen Expertise.

    • mehrere hundert Arbeitsverträge erstellt und beurteilt
    • langjährige Prozesserfahrung in allen Bereichen des Arbeitsrechts
    • Fachanwaltsexpertise (Fachanwalt SAV Arbeitsrecht)
    • als Experten diverse Schulungen/Vorträge zum Thema Arbeitsrecht gehalten

    Zusammen mit Ihnen arbeiten wir für Sie massgeschneiderte Arbeitsverträge und Reglemente aus oder überprüfen diese für Sie. Wir beraten Sie bei sämtlichen Fragen zum Arbeitsverhältnis und zeigen Ihnen pragmatische Lösungen auf. Auch in schwierigen und herausfordernden Situationen finden wir den richtigen Ton und begleiten Sie zu einer passenden Lösung. Wir kennen die alltäglichen und unkonventionellen Ansprüche. Sie können bei der Abwicklung von Forderungen auf unsere fachkundige Unterstützung zählen.

    Konferenzraum

    Unsere langjährige Erfahrung und gute Vernetzung im Grossraum Luzern kombiniert mit unserer Fachanwaltsexpertise ermöglichen eine effiziente, systematische Einschätzung und lösungsorientierte Fallerledigung. Im Falle von unüberwindbarer Differenzen vertreten wir Sie vor Gericht und anderen Behörden.

    Haben auch Sie Fragen rund ums Arbeitsrecht? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns:

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    Wir sind
    Beeler & Marbarcher
    Ihr kompetenter Partner für juristische und notarielle Dienstleistungen sowie für die Ausbildung im Erb-, Arbeits- und Strafrecht.
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    Was regelt das Arbeitsrecht?

    Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es wird dabei zwischen
    • privatrechtlichen und
    • öffentlich-rechtlichen
    Beschäftigungsverhältnissen unterschieden. Regelungen zum privatrechtlichen Arbeitsverhältnis finden sich insbesondere im Obligationenrecht, Regelungen zu den öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen insbesondere in den kantonalen Personalgesetzen und im Bundespersonalgesetz. Darüber hinaus legen das Arbeitsgesetz und die entsprechenden Verordnungen weitere Rahmenbedingungen fest. In der Schweiz existieren verschiedene Formen von Arbeitsverträgen. Es sind dies der
    • Einzelarbeitsvertrag (EAV),
    • Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und
    • Normalarbeitsvertrag (NAV).
    Der Gesamt- und Normalarbeitsvertrag legt Rahmenbedingungen für den jeweiligen Einzelarbeitsvertrag fest. Als Luzerner Anwaltskanzlei mit Fachanwalts-Expertise aus dem Arbeitsrecht können wir Sie in allen Belangen rund ums Arbeitsrecht beraten. Egal ob Sie das Arbeitsverhältnis auflösen möchten oder Ihnen gekündet wurde, Sie mit Forderungen von Arbeitnehmenden konfrontiert sind oder Fragen zur Überstundenentschädigung haben. Auch bei der Überprüfung und Ausarbeitung von Arbeitszeugnissen können wir Sie unterstützen. Wir sind der richtige Ansprechpartner. Durch unsere langjährige Erfahrung und Expertise kennen wir die spezifischen Wünsche unserer Klienten bestens. Wir haben bereits mehrere hundert Arbeitsverträge und Reglemente verfasst, überprüfen monatlich mehrere Arbeitszeugnisse und haben etliche gerichtliche Arbeitsprozesse durchlaufen. Es ist uns dadurch möglich, dem Einzelfall gerecht zu werden und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
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