Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages werden die Weichen für das Arbeitsverhältnis gestellt. Der Arbeitsvertrag wird im Wesentlichen in Artikel 319 ff. Obligationenrecht geregelt.
Als Luzerner Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht unterstützen wir Sie in allen Bereichen rund um den Arbeitsvertrag. Wir beraten Sie beispielsweise bei den
Im Rahmen der Vertragsüberprüfung und anderer Fallabwicklungen sind bereits Hunderte von Arbeitsverträgen durch unsere Hände gegangen. Als Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitsrecht kennen wir zudem die Interessen beider Seiten. Profitieren auch Sie von unserem grossen Erfahrungsschatz. Gerne erarbeiten wir für Sie massgeschneiderte Arbeitsverträge und beraten Sie umfassend.
Im laufenden Arbeitsverhältnis haben die Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedene Rechte und Pflichten. Während den Arbeitgeber insbesondere die Pflicht trifft den vereinbarten Lohn zu bezahlen, angemessene Ferien, Urlaub und Freizeit zu gewähren und die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen, trifft den Arbeitnehmer insbesondere die Pflicht die Arbeit persönlich und sorgfältig auszuführen, die Anweisungen und Anordnungen des Arbeitgebers einzuhalten und sich gegenüber dem Arbeitgeber treu zu verhalten.
Der genaue Umfang von den einzelnen Rechten/Pflichten ist dabei nicht immer eindeutig. Es entstehen dadurch viele Fragen wie beispielsweise bei
Mit unserer Fachanwalts-Expertise im Arbeitsrecht beantworten wir Ihre Fragen und begleiten Sie in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses. Durch unsere langjährige Erfahrung bringen wir für jegliche Schwierigkeiten rund um den Arbeitsplatz viel Empathie und Verständnis mit.
Bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen unterschieden. Während befristete Arbeitsverhältnissen normalerweise durch Zeitablauf enden, ist bei unbefristeten in der Regel eine Kündigung notwendig. Diese kann vom Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber ausgesprochen werden. Es wird unterschieden zwischen
Die Unterscheidung ist von grosser Relevanz, da nur bei der ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages einzuhalten ist. Ist die fristlose Kündigung nicht rechtmässig, ist eine Entschädigung geschuldet.
Haben auch Sie Fragen rund um die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses?
Durch unser grosses Know-how kennen wir uns sowohl mit einvernehmlichen Vertragsaufhebungen durch eine Aufhebungsvereinbarung, als auch mit einseitigen Vertragsbeendigungen durch ordentliche oder fristlose Kündigung bestens aus. Wir zeigen Ihnen auf, wie das Arbeitsverhältnis gültig und rechtmässig aufgehoben werden kann und verhelfen Ihnen zu Ihren Ansprüchen.
Oft werden arbeitsrechtliche Ansprüche erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht. In diesen Fällen ist es essenziell, die Fristen einzuhalten. Während Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis in der Regel nach 5 Jahren verjähren, muss eine missbräuchliche Kündigung bereits bis zum Ende der Kündigungsfrist angefochten werden.
Ist auch bei Ihnen ein Arbeitsverhältnis beendet worden und haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Die Anwaltskanzlei Beeler & Marbacher in Luzern hat täglich mit solchen Fragen zu tun. Durch unser grosses Know-how im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie optimal bei der Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen beispielsweise aus Überstunden, Ferien oder missbräuchlicher Kündigung. Wir helfen Ihnen bei der stilsicheren Formulierung des Arbeitszeugnisses sowie bei der Beurteilung von deren Brauchbarkeit. Wir beurteilen für Sie die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von Konkurrenzverboten sowie der allenfalls damit zusammenhängenden Konventionalstrafe. Gleiches gilt für eine allfällige Durchsetzung eines Arbeitsverbotes (sog. Realexekution des Konkurrenzverbotes).
Arbeitsrecht ist bei uns tägliches Geschäft. Als Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitsrecht kennen wir die Interessen beider Seiten. Dadurch können wir Sie in jeder Phase eines Arbeitsverhältnisses optimal unterstützen und taktisch beraten.
Profitieren Sie von unserer grossen Expertise.
Zusammen mit Ihnen arbeiten wir für Sie massgeschneiderte Arbeitsverträge und Reglemente aus oder überprüfen diese für Sie. Wir beraten Sie bei sämtlichen Fragen zum Arbeitsverhältnis und zeigen Ihnen pragmatische Lösungen auf. Auch in schwierigen und herausfordernden Situationen finden wir den richtigen Ton und begleiten Sie zu einer passenden Lösung. Wir kennen die alltäglichen und unkonventionellen Ansprüche. Sie können bei der Abwicklung von Forderungen auf unsere fachkundige Unterstützung zählen.
Unsere langjährige Erfahrung und gute Vernetzung im Grossraum Luzern kombiniert mit unserer Fachanwaltsexpertise ermöglichen eine effiziente, systematische Einschätzung und lösungsorientierte Fallerledigung. Im Falle von unüberwindbarer Differenzen vertreten wir Sie vor Gericht und anderen Behörden.
Haben auch Sie Fragen rund ums Arbeitsrecht? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns: